5 Fragen an...

Medi fordert Streikrecht für niedergelassene Ärzte

  • Sonntag, 27. Januar 2013

Berlin – Zur Stärkung der Freiberuflichkeit will der Medi-Verbund Selektivverträge aus­bauen und erreichen, dass Vertragsärzte und –psychotherapeuten streiken können. Eine große Mehrheit der Mitglieder in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz sei dafür, sagt der Vorstandsvorsitzende des Verbunds, Werner Baum­gärtner.  Am Sonntag wollen Medi-Mitglieder bei einem politischen Frühschoppen in Stuttgart mit Gesundheitspolitikern über ihre Forderungen diskutieren.

Uploaded: 27.01.2013 10:24:19 by mis
Werner Baumgärtner

5 Fragen an Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender des Medi-Verbunds

DÄ: Herr Baumgärtner, was verspricht sich Medi konkret vom Streikrecht?  Und wofür würden Sie gern streiken?
Baumgärtner: Streiken zu können bedeutet einfach, dass man seine Ziele besser durchsetzen kann. Wenn Sie kein Streikrecht besitzen, so wie die niedergelassenen Ärzte, sind Sie ein zahnloser Tiger. Wir würden umgehend für feste Preise auf die Straße gehen. Es ist doch anachronistisch, dass man diese einer Berufsgruppe verweigert.

DÄ: Historisch gesehen ist der Verzicht auf das Streikrecht gekoppelt an den Sicher­stellungsauftrag. Eine Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), an der sich immerhin rund 80.000 Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten beteiligt haben, hat jetzt ergeben, dass drei Viertel der Befragten für eine Beibehaltung des Sicherstellungsauftrags sind – wenn auch unter Bedingungen. Wie passt das zu Ihren Umfrageergebnissen?
Baumgärtner: Ich bin nicht einverstanden mit Ihrer Interpretation. Das Ergebnis der KBV-Umfrage bedeutet eben nicht, dass sich drei Viertel der Kollegen dafür ausge­sprochen haben, den Sicherstellungsauftrag beizubehalten. Sie wollen ihn nur behalten, wenn sich etwas ändert. Ein „weiter so“ ist das nicht. Ändert sich nichts, ist der Sicher­stellungsauftrag für sie erledigt.

Medi unterstützt aber die Forderungen, die die KBV an die Beibehaltung des Sicher­stellungsauftrags geknüpft hat: unter anderem feste Preise für die ärztlichen Leistungen, die Abschaffung der Regresse und den Erhalt der ärztlichen Therapiefreiheit. Feste Preise fordere ich schon seit 20 Jahren. Dass das jetzt endlich aufgegriffen wird, ist für mich ein großer Fortschritt.

: Thema Regresse: Faktisch wird so gut wie kein Arzt in Deutschland in Regress genommen. Und den Nachwuchs verschreckt die Diskussion darüber. Trotzdem steht die Forderung nach deren völliger Abschaffung ziemlich weit oben auf der Wunschliste der niedergelassenen Ärzte. Warum?
Baumgärtner: Vor der Entscheidung des Gesetzgebers, die Beratung vor den Regress zu stellen, waren in Baden-Württemberg zwar weniger als drei Prozent der Ärzte betroffen. Aber diese wenigen mussten mit saftigen Regressen rechnen. Da kamen oft sechsstellige Summen zusammen, die die Ärzte in ihrer Existenz bedrohten, und das auch Jahre nach den entsprechenden Verordnungen. Hinzu kommt: Sicher hätte der ein oder andere betroffene Kollege wirtschaftlicher verordnen können. Aber er hat nie unethisch gehandelt, sondern im Sinne der Patienten.

In den Selektivverträgen versuchen wir vorzubeugen. Wir vermitteln den Ärzten die Verein­barungen, die wir mit den Krankenkassen getroffen haben, über ein in die Praxis­software integriertes Ampelsystem für Verordnungen. Wichtig wäre aber auch, die Patienten mit in die Verantwortung zu nehmen. Ich erlebe es in der Praxis fast jeden Tag, dass ein Patient eine Wunschverordnung einfordert.

DÄ: Sie haben die ärztliche Therapiefreiheit als wichtige Forderung  erwähnt. Mit Sele­ktiv­verträgen schränken Sie diese in gewissem Sinn ebenfalls ein. Denn Sie setzen ja gezielt Honoraranreize, um bestimmte Verordnungen zu fördern.
Baumgärtner: Ärztliche Therapiefreiheit besteht nicht darin, aus 20 Generika eines auszuwählen. Sie besteht aber auch nicht darin, jedes Me-too-Präparat zu verordnen, das gerade auf den Markt gekommen ist. Für die ärztliche Therapiefreiheit darf es einen Rahmen geben. Der entsteht durch Leitlinien und eine innerärztliche Auseinander­setzung beispielsweise mit Studienergebnissen. Aber wir Ärzte müssen diesen Rahmen vorgeben und niemand von außen, nicht die Krankenkassen und nicht irgendwelche Experten.

DÄ: Die Debatte über Selektivverträge wurde zu Beginn hoch emotional geführt. Nun geht es ruhiger zu. Liegt das daran, dass sich das Vertragsgeschäft – mit Ausnahme von Baden-Württemberg – eher zäh entwickelt hat?
Baumgärtner: Nein. Man hat vielmehr erkannt, dass wir mit den Selektivverträgen nicht den Anspruch haben, die KVen abzuschaffen, sondern dass wir ein geordnetes Mitein­ander von Kollektiv- und Selektivverträgen wollen. Und es ist klar geworden, dass der Kollektivvertrag vom Selektivvertrag profitieren kann. Womit wollen Sie denn heute gegenüber der Politik argumentieren, wenn Sie feste Preise verlangen? Doch damit, dass es sie in Selektivverträgen gibt und die Steuerung funktioniert.

Aus meiner Sicht laufen die Selektivverträge auch sehr gut. In Baden-Württemberg sind mehr als zehn Prozent der Bevölkerung, etwa 1,1 Millionen Menschen, in die Hausarzt­verträge eingeschrieben, von diesen mehr als 15 Prozent auch noch in die Facharzt­verträge. Diese laufen besser bei den Kollegen, seit wir beispielsweise die Sofortein­schreibung ermöglichen.

Wer heute zur Koloskopie kommt, den kann der Gastroenterologe sofort in den Selektiv­vertrag aufnehmen. Vorher musste er möglicherweise fünf Jahre bis zur nächsten Koloskopie warten. Beim Selektivvertrag für Psychiater, Nervenärzte und Psychothera­peuten haben wir das Honorar nachverhandelt. Das muss jetzt erst einmal bei den Kollegen ankommen.

HK/Rie

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung