Ärzte mahnen erneut Kritik an Krankenhausreformplänen zu berücksichtigen

Berlin – Morgen treffen sich Bund und Länder erneut, um über die Reform der Krankenhäuser zu beraten. Das ging auch heute mit einer Reihe von Änderungswünschen an den bisherigen Plänen und Mahnungen von Ärzten und Krankenhäusern einher.
„Menschen gehen im Vertrauen darauf in ein Krankenhaus, dass sich qualifizierte Ärztinnen und Ärzte genügend Zeit für ihre Untersuchung und Behandlung nehmen können“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt. Das sei der Dreh- und Angelpunkt guter Versorgungsqualität.
„An diesem Maßstab muss sich die geplante Krankenhausreform messen lassen. Und genau hier besteht bei den nun bekannt gewordenen Reformeckpunkten des Bundesgesundheitsministeriums noch sehr dringender Anpassungsbedarf“, mahnt er.
Die Eckpunkte des Bundes sehen vor, dass die Krankenhäuser künftig nicht mehr ausschließlich nach der Zahl der Fälle bezahlt werden. Zentrale Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung ist eine ausreichende Anzahl gut aus- und weitergebildeten Personals.
„Deswegen muss die Reform die vollständige Refinanzierung der erforderlichen Personalausstattung in allen patientennahen Berufsgruppen sicherstellen. Nur so kommen wir zu einer Vorhaltevergütung, die hält, was sie verspricht“, betonte der BÄK-Präsident.
Er wies darauf hin, dass die Bundesärztekammer ein Bemessungssystem entwickelt habe, das die patienten- und aufgabengerechte ärztliche Personalausstattung in den Krankenhäusern konkret ermittele. „Darauf hat auch die Regierungskommission in ihrer Empfehlung schon Bezug genommen“, so der BÄK-Präsident. Er spricht sich dafür aus, dass das Personalbemessungsinstrument der BÄK verbindlicher Bestandteil bei der Ermittlung der Vorhaltekosten wird.
Sorgen wegen Facharztweiterbildung
Sorgen bereitet ihm auch die Facharztweiterbildung. „Die BMG-Eckpunkte weisen bei der ärztlichen Weiterbildung ausgerechnet den Kliniken der niedrigsten Versorgungsstufe eine zentrale Rolle zu, den sogenannten Level-1i-Kliniken“, sagte Reinhardt. Diese Kliniken sollen aber den größten Teil des stationären Leistungsspektrums gar nicht erbringen dürfen.
Deshalb können sie Reinhardt zufolge bei der Facharztweiterbildung zwar einen Beitrag leisten, aber keine zentrale Rolle spielen, wie derzeit vorgesehen. „Stattdessen brauchen wir das Zusammenwirken aller Krankenhäuser und auch des ambulanten Bereichs für die Facharztweiterbildung“, konstatierte der BÄK-Präsident.
Gerade mit der neuen kompetenzbasierten Weiterbildung habe die Ärzteschaft die Weiterbildung an die moderne Versorgung angepasst und für die ambulante Weiterbildung geöffnet. Weiterbildung vor allem an eine Versorgungstufe zu koppeln, würde zu einer qualitativ schlechteren Versorgung führen.
„Bei der Gestaltung der Leistungsgruppen muss der Aspekt der Weiterbildung berücksichtigt werden. Damit wir die Zukunft der ärztlichen Versorgung nicht verspielen, muss für jede einzelne Leistungsgruppe jetzt ihre Bedeutung für die Facharztweiterbildung analysiert werden. Es muss eine Verpflichtung aller Kliniken zur Weiterbildung geben, die Finanzierung muss diskutiert werden“, so Reinhardt.
Dafür bedürfe es juristisch belastbarer Regelungen zu Arbeitsverträgen. „Die Frage nach dem Personal ist die eigentliche Zukunftsfrage für die Krankenhausversorgung in Deutschland. Deswegen gehört sie an den Anfang des Reformprozesses und nicht ans Ende“, betont der BÄK-Präsident. Dabei werde man noch stärker auf kooperative, träger- und sektorenübergreifende Weiterbildungsmodelle setzen, die der Weiterbildungsordnung entsprechen. „Die Qualität der ärztlichen Weiterbildung ist für uns nicht verhandelbar“, so Reinhardt.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Deutsche Hausärzteverband haben die Pläne, Level-1i–Krankenhäuser im Zuge der Krankenhausreform zum wesentlichen Bestandteil der ärztlichen Weiterbildung zu machen, ebenfalls scharf kritisiert.
„Um es auf den Punkt zu bringen: In Krankenhäusern dieses Typs findet kein breites medizinisches Fachspektrum statt. Es ist völlig unklar, wie angehende Fachärztinnen und Fachärzte dort etwas lernen können“, sagte Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender.
Er betonte, es brauche in allen medizinischen Fächern Diagnosen, Therapien und generell ein breites Feld an Fachlichkeit. „Das alles werden wir in diesen Häusern nicht finden. Das wäre eine Katastrophe für die ärztliche Weiterbildung.“ Er befürchtet, dass die jungen Kollegen von einem großen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums abgeschnitten wären. „Wie soll so der dringend benötigte medizinische Nachwuchs gewonnen und vor allem adäquat aus- und weitergebildet werden?“, fragte Hofmeister.
Auch der Deutsche Hausärzteverband erklärte, die Folge wäre, dass junge Ärzte so von einem großen Teil des ärztlichen Leistungsspektrums systematisch abgeschnitten würden. Denn der stationäre Abschnitt in der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin fände primär in der stationären Basisversorgung statt.
„Junge Ärztinnen und Ärzte würden weder die Notfallversorgung noch sonstige, spezialisierte Medizin wie beispielsweise die Gynäkologie oder Kardiologie kennenlernen. Das wird weder ihrem zukünftigen Aufgabenbereich gerecht, noch wird es die Attraktivität der Weiterbildung steigern“, sagte der HÄV-Bundesvorsitzende, Markus Beier.
Hinzu komme, dass Level-1i-Krankenhäuser zukünftig Ärzte weiterbilden sollen, obwohl sie selbst gar nicht ärztlich geleitet sein müssten. „Wird dies zur Realität, würde es die Qualität der ärztlichen Weiterbildung um Jahre zurückwerfen“, so Beier.
Wunsch nach Leistungsgruppe
Die Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA) hat im Vorfeld der Beratungen gefordert, den Gesetzentwurf zur Krankenhausreform um eine Leistungsgruppe Notfallmedizin zu ergänzen.
Zukünftig soll jeder Behandlungsfall im Krankenhaus einer solchen Gruppe zugeordnet werden. Laut DGINA wollen sich Bund und Länder bei der Einführung an der Systematik von Nordrhein-Westfalen orientieren, allerdings gibt es hier für die Notfallmedizin keine eigene Leistungsgruppe.
„Annähernd die Hälfte aller stationären Aufnahmen in einem Krankenhaus finden in den Notaufnahmen statt“, sagte DGINA-Präsident Martin Pin. Über eine Leistungsgruppe Notfallmedizin würde jetzt erstmalig die Möglichkeit bestehen, eine adäquate Finanzierung abzubilden.
Die DGINA hat darüber hinaus gefordert den Arbeitsauftrag an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus und Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte entsprechend zu erweitern und in diesem Zusammenhang auch den Fachabteilungsschlüssel Notfallmedizin einzuführen.
Ziel sei es sicherzustellen, dass die Notfallmedizin im neuen Planungs- und Vergütungssystem eine entsprechende Abbildung erfährt und mit Struktur- und Qualitätskriterien ausgestattet werden kann, die diesem zentralen Teil der Daseinsvorsorge gerecht werden.
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), der Deutsche Pflegerat (DPR), der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz und der Bundesverband Pflegemanagement haben ihre Wünsche in einem Policy Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) formuliert.
„Wir fordern mit unserem gemeinsamen Policy Brief die verantwortlichen Politiker auf, endlich das Potenzial der professionellen Pflege zu entfalten und für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung zu nutzen“, sagte Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK.
Konkret fordern die Pflegeverbände für die Krankenhausstrukturreform, dass eine Leitung der Primärversorgungszentren bzw. Level-1i-Krankenhäuser durch qualifizierte Pflegefachpersonen möglich wird. Zudem sollen die Qualitätskriterien in den Leistungsgruppen die pflegerische Leistung spiegeln und einen bedarfsgerechten Personalschlüssel sowie den notwendigen Qualifikationsmix für die Pflegeberufe beinhalten.
Darüber hinaus soll zukünftig die Heilkundeübertragung auf Pflegefachpersonen im Sinne einer Substitution geregelt werden, damit sie eigenverantwortlich ihre Kompetenzen einsetzen und die Basisversorgung sichern können.
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