Unfallchirurgen fühlen sich bei Krankenhausreform übergangen

Berlin – Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist die spezielle Traumatologie in der geplanten Krankenhausreform nicht ausreichend berücksichtigt. Mit Verweis auf die Qualitätsinitiative TraumaNetzwerk DGU forderte die Fachgesellschaft deshalb im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie eine zusätzliche Leistungsgruppe.
Schließlich sei die „Spezielle Traumatologie“ mit jährlich mehr als 680.000 stationären Behandlungsfällen ein wichtiger Faktor in der Versorgung und in der Daseinsfürsorge.
Die Krankenhausreform sieht derzeit eine Spezialisierung der Medizin über Leistungsgruppen vor. Der DGOU zufolge bildet der aktuelle Entwurf jedoch die Behandlung von Verletzten, insbesondere die Versorgung komplexer Knochen-, Gelenk- und Weichteilverletzungen nicht in einer spezifischen Leistungsgruppe ab. Stattdessen sollen künftig sämtliche Verletzungsfälle ohne Zuordnung und Vorhaltung von Spezialisten versorgt werden.
„Wir befürchten einen deutlichen Qualitätsrückschritt“, warnte Dietmar Pennig, stellvertretender DGOU-Generalsekretär. „Alle Initiativen, die zur Verbesserung der Versorgung von Verletzten in den letzten Jahren aufgebaut wurden, drohen verloren zu gehen“.
Über das dreistufige TraumaNetzwerk der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) existiere bereits eine differenzierte flächendeckende Struktur mit mehr als 650 zertifizierten lokalen, regionalen und überregionalen Traumazentren, die sich an die abgestufte Versorgung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) anlehne und deren Vorgaben einschließe.
Die flächendeckende Abdeckung mit Traumazentren stelle dabei nicht nur die individuelle Notfallversorgung der Verletzungen entsprechend ihrer Schwere sicher, sondern biete auch tragfähige und erprobte Strukturen und Kapazitäten für einen Massenanfall an Verletzten (MANV) sowie Großschadensereignisse.
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