Alten- und Krankenpflege: Laborärzte für Freitestungen nur mit PCR-Test

Berlin – Fachkräfte in der Alten- und Krankenpflege sowie in Arztpraxen sollten sich bei einer SARS-CoV-2-Infektion nur mittels eines PCR-Tests freitesten können. Dafür setzt sich der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) ein.
„Das ist medizinisch äußerst sinnvoll, da ja die Antigentests regelmäßig trotz einer vorhandenen Ansteckungsfähigkeit ein falsch negatives Ergebnis ergeben und so die Infektion dort weitergetragen werden kann, wo sie besonders gefährlich ist“, sagte der Sprecher der Klinikärzte im BDL, Matthias Orth.
Er kritisierte, dass diese Regelung nicht mehr in allen Bundesländern gelte. So reiche in Niedersachsen inzwischen ein negativer Antigenschnelltest aus, um schon wenige Tage nach einer Coronainfektion wieder mit vulnerablen Patientengruppen arbeiten zu können.
Der BDL kritisiert daher ein innerdeutsches „Coronasicherheitsgefälle“ im medizinisch-pflegerischen Bereich. Orth informiert, dass der Bund den Beschäftigten in Krankenhäusern, Praxen oder Altenheimen weiterhin zwei PCR-Tests zum Freitesten zugestehe.
„Nach Paragraf 5a der Testverordnung dürfen nach einem positiven Antigen-Schnelltest zwei PCR-Tests durchgeführt werden. Es ist medizinisch unbedingt zu begrüßen, wenn die Kolleginnen und Kollegen in Medizin und Altenpflege dieses Angebot nutzen. Der Druck auf die Testkapazitäten in den Facharztlaboren ist nicht so groß, dass wir vulnerable Gruppen und Pflegeteams nicht entsprechend schützen könnten“, so der Stuttgarter Labormediziner.
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