Berufsverbände an G-BA-Entscheidungen beteiligen
Mainz – Das Ärzteparlament hat die Einbindung der Berufsverbände an den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) angeregt.
Der Gesetzgeber solle die Beteiligung der Interessenvertretungen betroffener ärztlicher Fachgruppen bei Beratungen des G-BA obligatorisch vorsehen, heißt es in einem Beschluss, den die Delegierten verabschiedet haben.
Es sei notwendig, dass der G-BA als maßgeblicher rahmenrechtlicher Gestalter der Patientenversorgung eine obligatorische Mitberatung betroffener und sachkundiger Interessenvertretungen nutzt, so das Ärzteparlament.
Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Ambulantisierung der Versorgung und sektorübergreifenden Einrichtungen notwendig.
Durch die Umgestaltung des Gesundheitswesens würden neue Berufsbilder und Organisationsformen geschaffen, um der sich verändernden Aufgabenverteilung gerecht zu werden.
In den bisherigen Strukturen des G-BA würden die betroffenen und sachverständigen Fachgruppen jedoch noch nicht ausreichend berücksichtigt, heißt es in dem Beschluss.
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