Ärzteschaft

Fachärzte drängen auf Abschaffung verpflichtender offener Sprechstunden

  • Freitag, 11. September 2026
/picture alliance, Sina Schuldt
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Berlin – Der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) fordert die Regierungsfraktionen auf, bei offenbar beabsichtigten Korrekturen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz auch die Verpflichtung grundversorgender Fachärzte zu offenen Sprechstunden abzuschaffen.

Hintergrund ist, dass mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab 2027 die bisherige besondere Finanzierung der Leistungen in offenen Sprechstunden entfällt. An der gesetzlichen Verpflichtung zur Vorhaltung von mindestens fünf Stunden pro Woche wird bislang dennoch festgehalten.

„Wenn die Koalition die Fixkostendegression richtigerweise wieder streichen will, sollte sie die Gelegenheit nutzen, eine weitere Fehlentscheidung des Spargesetzes zu korrigieren“, sagte Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spifa.

Wer den Praxen die Finanzierung der offenen Sprechstunde nehme, könne sie nicht gleichzeitig gesetzlich zu ihrer Vorhaltung verpflichten. Deshalb gehörten beide Korrekturen jetzt gemeinsam auf den Tisch, so Heinrich.

Er reagierte damit auf Pläne der Politik, den im Gesetz vorgesehenen Mengenabschlag für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte – die „Fixkostendegression“ – doch nicht einzuführen.

Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen nach Auffassung des Spifa zudem, dass offene Sprechstunden kein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Terminversorgung sind.

„Sie sind teuer, schaffen keine zusätzliche ärztliche Arbeitszeit und sind für die Praxen kaum planbar: Mal führen sie zu überfüllten Sprechstunden und hohem Aufwand für Ersteinschätzung und Priorisierung, mal bleiben Kapazitäten ungenutzt, während die Vorhaltekosten dennoch entstehen“, hieß es aus dem Verband.

Außerdem widerspreche die offene Sprechstunde dem politischen Ziel einer stärkeren Patientensteuerung. Patienten ohne vorherige medizinische Einschätzung in die fachärztliche Versorgung zu schicken, passe nicht zu einem System, das künftig stärker nach medizinischem Bedarf und Behandlungsdringlichkeit steuern soll.

„Wir brauchen keine gesetzlich organisierten Warteschlangen, sondern eine intelligente Steuerung: Wer fachärztliche Versorgung medizinisch benötigt, muss entsprechend seiner Dringlichkeit Zugang erhalten – und diese Versorgung muss vollständig finanziert werden“, so Heinrich.

hil

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