Politik

Fixkostendegressionsabschläge bei Haus- und Kinderärzten sollen gestrichen werden

  • Donnerstag, 10. September 2026
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Berlin – Die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz umgesetzte Fixkostendegression für Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte soll zurückgenommen werden. Dies kündigte gestern Abend Serdar Yüksel (SPD), Mitglied im Gesundheitsausschuss des Bundestages, an. Auch in der Haushaltsdebatte im Bundestag wiederholte er die Ankündigung.

Im Rahmen einer Diskussionsrunde beim AOK-Bundesverband sagte Yüksel, diese Maßnahme müsse „richtigerweise und notwendigerweise korrigiert werden“. Bei Fallzahlsteigerungen würden aus der Regelung finanzielle Abschläge pro Fall resultieren – die genaue Höhe hätte jeweils noch festgelegt werden müssen.

Dass der Fixkostendegressionsabschlag zurückgenommen werden soll, bestätigte heute auch die Gesundheitspolitikerin und SPD-Bundestagsabgeordnete Lina Seitzl auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.

Seitzl hatte sich gestern bei der Anhörung zur Notfallreform im Gesundheitsausschuss des Bundestags beim Hausärztinnen- und Hausärzteverband erkundigt, warum diese Maßnahme vonseiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte für falsch gehalten wird.

Der Abschlag sei ein Wachstumshemmnis für eine strukturierte Versorgung und sollte gestrichen werden, erklärte die Co-Bundesvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth. Es sei paradox, dass man den Hausärztinnen und Hausärzten künftig mehr Aufgaben – etwa durch die Notfallreform oder die geplante Einführung des Primärversorgungssystems – geben wolle, aber trotzdem an ihnen gespart werde.

Ebenfalls in der Haushaltsdebatte betonte Dagmar Schmidt (SPD), dass „es ist gut ist, dass wir den Fixkostendegressionsabschlag wieder hinkriegen“. Dies sei wichtig für die Grundversorgung, die künftig ausgebaut werden soll. Schmidt ist stellvertretende Fraktionsvorsitzende und dort für Gesundheit zuständig.

Die gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt (CDU), erklärte gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt: „Die Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlags für Haus- und Kinderärzte ist derzeit Gegenstand laufender Verhandlungen. In welchem konkreten Rahmen die entsprechende Änderung umgesetzt werden soll, ist aktuell noch nicht abschließend geklärt.“

Kritik aus der Ärzteschaft

Ärzteverbände hatten dieses Vorhaben bereits im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses zum GKV-Sparpaket scharf kritisiert, da Arztpraxen so für eine höhere Zahl an betreuten Patientinnen und Patienten finanziell abgestraft werden.

Buhlinger-Göpfarth hatte auch in der Diskussionsrunde beim AOK-Bundesverband betont, die Praxen leisteten mit der Anbindung an die Grundlohnsumme minus ein Prozent bereits ihren Beitrag zum Sparpaket. Die Fixkostendegression drohe allerdings „die Luft zum Atmen“ zu nehmen, so Buhlinger-Göpfarth. „Mehr Versorgen heißt mehr Kosten.“

Vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte (BVKJ) wurde bereits im Zusammenhang mit den Diskussionen um das Sparpaket gewarnt, mengenbezogene Vergütungskürzungen verringerten die Anreize zur Erbringung versorgungsstützender Mehr­leistungen.

Weitere Änderungen am Beitragssatzstabilisierungsgesetz geplant

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes wurde in der sogenannten Obleuterunde am Dienstag angekündigt, zu den Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 7. Oktober eine weitere Anhörung im Gesundheitsausschuss einzuberufen.

Möglicherweise könnte die Rücknahme des Abschlags für Haus- und Kinderärzte auch mit dem Gesetzentwurf der Notfallreform beschlossen werden, je nachdem wie der Zeitplan für das Gesetz nach der Anhörung am Mittwoch gestaltet wird.

Rückgängig gemacht werden soll im Zuge der Änderungen auch die Überführung der psychotherapeutischen Vergütung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten und Fachtherapeuten für Kinder und Jugendliche. Ebenso solle das für Behandlungen von schwer psychisch kranken Menschen und von „als dringlich festgelegten Fällen“ gelten.

Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und mehrere Berufsverbände hatten protestiert, dass diese erneute Budgetierung zu einer Einschränkung der Leistungen führen werde. Wie diese Änderung konkret aussehen soll, ist aber noch nicht bekannt.

Dabei sei diese Nachbesserung am Gesetzentwurf bereits zwischen den Regierungsfraktionen nachverhandelt worden, erläuterte die Vorsitzende des Bundesgesundheitsausschusses, Tanja Machalet (SPD), bei einer Veranstaltung einer Agentur in Berlin.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) habe den Bundestagsabgeordneten der SPD-Fraktion bereits im parlamentarischen Verfahren zugesagt, die Änderung aus dem Gesetzentwurf zu streichen, sich dann aber nicht an diese Vereinbarung gehalten, so Machalet.

Stattdessen habe das Haus auf den Zeitdruck verwiesen, der durch die Ankündigung von Bundestagsabgeordneten Janosch Dahmen (Grüne) vor das Bundesverfassungsgericht zur Abstimmung zu ziehen entstand.

Auch eine weitere Änderung muss zügig vom Bundestag beraten werden: Dabei geht es um die Finanzierung von Krankenhäusern, die die Bundesregierung kurz vor Beschluss den Bundesländern noch versprochen hatte. Dies ist bislang noch nicht erfolgt, das hatte zu Ärger nach dem Bundestagsbeschluss im Juli geführt.

Für die Änderung besteht aber Zeitdruck: Denn diese muss bis zum 15. Oktober – dann tagt der Schätzerkreis zu den GKV-Beitragssätzen für 2027 – mindestens „kabinettsreif“, wenn nicht gar beschlossen sein, um in die Berechnungen der Expertinnen und Experten beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) einbezogen werden zu können.

Anm. d. Red.: Der Text wurde am 11. September präzisiert. In der vorherigen Fassung hieß es, es solle die Überführung der psychotherapeutischen Vergütung in die Morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) rückgängig gemacht werden.

aha/cmk/lau/bee

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