Kammer fordert klare Regeln zu humanitären Einsätzen von Ärzten
Hannover – Die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) macht sich für mehr Rechtssicherheit bei humanitären Einsätzen von Ärzten stark. Bislang gibt es weder für die erforderliche Freistellung vom Dienst eine gesetzliche Regelung, noch gibt es eine Grundlage, die angestellten Ärzten ihren Arbeitsplatz während eines Hilfseinsatzes und danach garantiert.
„Für Ärzte ist es geradezu selbstverständlich, in der humanitären Hilfe aktiv zu werden. Die Steine, die Helfern im Wege liegen, müssen wir entschlossen beiseiteschaffen", betonte Kammerpräsidentin Martina Wenker im Vorfeld des Welttages der humanitären Hilfe am 19. August. Dementsprechend unterstützt die ÄKN Bemühungen, Sonderurlaub für humanitäre Hilfseinsätze in den tarifvertraglichen Regelungen zu verankern.
Zudem haben die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) vereinbart, dass im Bundesland niedergelassenen Ärzten die Teilnahme an mehr als drei Monate dauernden humanitären Einsätzen in der Regel widerspruchslos genehmigt wird. Auch die Anerkennung von humanitären Einsätzen auf die ärztliche Weiterbildung ist in Niedersachsen bereits geregelt und kann als gleichwertige Weiterbildung anerkannt werden.
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