Ärzteschaft

Marburger Bund: Wöchentliche Höchstarbeitszeit für Arbeitnehmer nachteilig

  • Donnerstag, 16. Oktober 2025
/Africa Studio, stock.adobe.com
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Berlin – Die von der Regierung geplante Einführung einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit stößt beim Marburger Bund (MB) auf Ablehnung. Die Ärztegewerkschaft sieht dafür keine Notwendigkeit und befürchtet vielmehr eine Aufweichung von Schutzstandards für Arbeitnehmer, wie die 1. Vorsitzende Susanne Johna heute in Berlin bei der Vorstellung eines Positionspapiers zu dem Thema sagte.

Der Marburger Bund fordert darin, die tägliche Arbeitszeitgrenze zu erhalten und die tarifliche Regelungskompetenz zu respektieren. Die Arbeitgeber seien aufgefordert, den angestellten Ärztinnen und Ärzten unter den bestehenden Rahmenbedingungen mehr Möglichkeiten einer flexiblen, familiengerechten Arbeitszeitgestaltung einzuräumen. Gefragt sei mehr Arbeitszeitsouveränität.

Die Pläne würden mit Formulierungen wie „mehr Flexibilität“ und „New Work“ schöngefärbt, kritisierten Johna und Armin Ehl, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes. Tatsächlich handle es sich jedoch um eine Flexibilisierung der Möglichkeiten für den Arbeitgeber. „Die Arbeitgeber verändern dann die Vorgaben für die tägliche Arbeitszeit für die Arbeitnehmer und nicht andersherum“, so Johna.

Der MB widerspricht auch der Behauptung, eine Änderung der Arbeitszeitregelung diene der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Schließlich würden sich die Betreuungszeiten für Kinder nicht plötzlich erhöhen, sagte Johna. Tatsächlich werde die Vereinbarkeit beider Lebensbereiche also schwieriger. Unter Umständen würden mehr Beschäftigte zur Teilzeit gezwungen.

Was die geplante Reform des Gesetzes für den Arbeitsalltag bedeuten könnte, stellt der MB im Positionspapier so dar: Durch eine wöchentliche Obergrenze würde eine tägliche Höchstarbeitszeit von zwölf Stunden und 15 Minuten möglich – nach Abzug der Mindestruhezeit von elf Stunden und der Ruhepause von 45 Minuten. „Die Arbeitgeber könnten dann an mehreren Tagen hintereinander Schichten von mehr als zwölf Stunden Vollarbeit pro Tag anordnen, sofern die wöchentliche Gesamtarbeitszeit nicht überschritten wird“, heißt es.

Sorge um Schutznormen und Tarifverträge

Aus Sicht der Gewerkschaft bieten bereits die gegenwärtigen Regelungen im Arbeitszeitgesetz genügend Flexibilität, etwa um die werktägliche Arbeitszeit unter bestimmten Bedingungen auf bis zu zehn Stunden auszuweiten. Hinzu kämen Ausnahmeregelungen, die höhere Arbeitszeiten auf Basis tarifvertraglicher Regelungen ermöglichten – verbunden mit Ausgleichsmechanismen, die beispielsweise die maximale Zahl der Dienste oder die Häufigkeit freier Sonntage regeln.

Fiele die tägliche Höchstarbeitszeitgrenze, würden sehr viele Tarifverträge und Regelungen darin ein Stück weit gegenstandslos, sagte Johna.„Und damit auch die Schutzwirkung, die daran gekoppelt ist. „All das macht uns große Sorgen, insbesondere weil wir es tatsächlich so empfinden, dass dieses Wort Flexibilität, was erst einmal gut klingt, in diesem Zusammenhang tatsächlich ein Euphemismus ist.“

Sorge hat der MB auch in Bezug auf Bereiche, in denen es keine Tarifverträge gibt: Dort könnte eine gesetzliche Neuregelung des Arbeitszeitrechts die Ausgangsbedingungen für Gewerkschaften zusätzlich verschlechtern und tarifliche Schutzmechanismen dauerhaft untergraben. Denn Arbeitgeber, bei denen es bisher keine arztspezifischen Tarifverträge gebe, brauchten diese dann auch nicht, um flexiblere Arbeitszeit zu ermöglichen, sagte Christian Twardy, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des MB. Insofern drohe das Programm, Tarifverträge zu verhindern.

Bereits heute lange Arbeitszeiten in der Ärzteschaft

Bei der geltenden Regelung zum Achtstundentag handle es sich um eine „sehr gut begründete Grenze“, führte Johna aus. Mit höheren Arbeitszeiten steige etwa die Fehlerhäufigkeit und nähmen die Gefahren für Burnout und psychische Belastungen zu. Die Produktivität lasse bereits nach etwa sechs Stunden Arbeit nach.

Insbesondere im Gesundheitswesen braucht es aus MB-Sicht klare Grenzen, um Beschäftigte in Anbetracht der verantwortungsvollen, komplexen und zeitkritischen Aufgaben besser vor Überlastung zu schützen. Angestellte Ärztinnen und Ärzte leisteten bereits heute pro Jahr 65 Millionen Überstunden, betonte Johna.

„Mehr Flexibilität als gerade im Gesundheitswesen jetzt schon an den Tag gelegt wird und jeden Tag geleistet wird [...], kann man sich eigentlich gar nicht vorstellen“, sagte Ehl. Nach seiner Ansicht fehlt der Respekt vor der Leistung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Als „völlig verfehlt“ wertet die Gewerkschaft gesetzliche Maßnahmen zur Ausdehnung oder Entgrenzung der Arbeitszeit auch vor dem Hintergrund, dass in Vollzeit beschäftigte Ärztinnen und Ärzte bereits deutlich mehr Stunden pro Woche arbeiten als von ihnen gewünscht: im Schnitt 55 Stunden pro Woche (Wunschzeit: höchstens 48 Stunden), heißt es unter Berufung auf eine Mitgliederbefragung.

Johna kritisierte außerdem eine bisher bereits „völlig unzureichende“ Dokumentation von Arbeitszeiten in Deutschland. Selbst große Arbeitgeber wie die Unikliniken kämen teilweise der tariflichen Regelung zur elektronischen Erfassung der Arbeitszeiten nicht nach.

Im Koalitionsvertrag erklärten CDU/CSU und SPD, sie wollten die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit schaffen. Sie begründeten dies mit einem Wunsch von Beschäftigten wie Arbeitnehmern nach mehr Flexibilität. „Kein Beschäftigter darf gegen seinen Willen zu höherer Arbeitszeit gezwungen werden“, hat Schwarz-Rot außerdem versprochen.

Die EU-Arbeitszeitrichtlinie geht von einer durchschnittlichen wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden aus, verbunden mit bestimmten Ruhezeiterfordernissen. Im Krankenhausbetrieb kann dies durch sogenannte Opt-out-Erklärungen umgangen werden.

ggr

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