Ärzteschaft

Nachweisfrist für Fortbildungen läuft im Juni ab

  • Freitag, 12. April 2019
/Africa Studio, stock.adobe.com
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Berlin – Noch bis zum 30. Juni können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Fortbildungsnachweise einreichen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt hingewiesen.

Dann endet für viele Mediziner und Psychotherapeuten zum dritten Mal die gesetzlich definierte Fünf-Jahresfrist, in denen erfolgreich absolvierte Fortbildungen nachgewiesen werden müssen.

Im vergangenen Jahr waren 13.648 Ärzte und Psychotherapeuten aufgefordert, ihrer Fort­bildungspflicht nachzukommen und diese nachzuweisen. 98,16 Prozent sind dem nachge­kommen und haben belegt, dass sie sich regelmäßig fortbilden. Nur 251 Ärzte und Psy­cho­therapeuten konnten dies nicht. Die Ursache waren dabei häufig nicht fachliche, son­dern private Gründe wie familienbedingte Belastungen, hieß es von der KBV.

Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten mindestens 250 Fortbil­dungs­punkte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung vorweisen. Tun sie dies nicht, greifen gesetzlich festgelegte Sanktionen, die von Honorarkürzungen bis zum Entzug der Zulassung gehen können.

Seit Einführung der Nachweispflicht 2004 wurde der KBV zufolge aufgrund nicht nachge­wiesener Fortbil­dungen etwa 150 Ärzten beziehungsweise Psychotherapeuten die Zu­lassung oder die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter ent­zogen.

hil/sb

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