Nachweisfrist für Fortbildungen läuft im Juni ab

Berlin – Noch bis zum 30. Juni können Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ihre Fortbildungsnachweise einreichen. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt hingewiesen.
Dann endet für viele Mediziner und Psychotherapeuten zum dritten Mal die gesetzlich definierte Fünf-Jahresfrist, in denen erfolgreich absolvierte Fortbildungen nachgewiesen werden müssen.
Im vergangenen Jahr waren 13.648 Ärzte und Psychotherapeuten aufgefordert, ihrer Fortbildungspflicht nachzukommen und diese nachzuweisen. 98,16 Prozent sind dem nachgekommen und haben belegt, dass sie sich regelmäßig fortbilden. Nur 251 Ärzte und Psychotherapeuten konnten dies nicht. Die Ursache waren dabei häufig nicht fachliche, sondern private Gründe wie familienbedingte Belastungen, hieß es von der KBV.
Alle fünf Jahre müssen Vertragsärzte und -psychotherapeuten mindestens 250 Fortbildungspunkte gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung vorweisen. Tun sie dies nicht, greifen gesetzlich festgelegte Sanktionen, die von Honorarkürzungen bis zum Entzug der Zulassung gehen können.
Seit Einführung der Nachweispflicht 2004 wurde der KBV zufolge aufgrund nicht nachgewiesener Fortbildungen etwa 150 Ärzten beziehungsweise Psychotherapeuten die Zulassung oder die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter entzogen.
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