Nordrhein-Westfalen drängt auf Nachbesserungen an Sparplänen

Köln – Nordrhein-Westfalen (NRW) will sich bei der Diskussion um das Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dafür einsetzen, dass der Bund einen größeren Teil der Kosten für die Versorgung von Menschen übernimmt, die eine Grundsicherung beziehen.
„Die dafür vorgesehenen 250 Millionen Euro im Jahr 2027 sind deutlich zu wenig“, sagte Matthias Heidmeier (CDU), Staatssekretär im NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS), gestern Abend beim Auftakt des Gesundheitskongresses des Westens in Köln. Zudem gehe die gleichzeitige Kürzung des Bundeszuschusses zur GKV von rund zwei Milliarden Euro „in die falsche Richtung“, so Heidmeier.
Hintergrund ist, dass der Bund mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz plant, den Bundeszuschuss für die GKV für die Jahre 2027 bis 2030 um je zwei Milliarden Euro auf 12,5 Milliarden Euro zu kürzen. Bisher liegt er bei 14,5 Milliarden Euro.
Zugleich plant der Bund aber, in die kostendeckende Finanzierung der Beziehenden von Grundsicherung – vormals Bürgergeld genannt – einzusteigen. Dies soll ab dem kommenden Jahr mit 250 Millionen Euro beginnen. Die Deckungslücke für diese versicherungsfremde Leistung liegt aber bei schätzungsweise mindestens zehn Milliarden Euro.
Der Staatssekretär kündigte bei dem Treffen zudem an, NRW werde in Abstimmung mit wesentlichen Akteuren ein Konzept für eine bessere Patientensteuerung auf den Weg bringen. „Wir gehen mit der Ressource ‚Arztzeit‘ in Deutschland viel zu verschwenderisch um. Nötig ist eine verbindliche Ersteinschätzung“, so Heidmeier.
„Eine Steuerung der Versorgung ist notwendig, dafür kann es aber keine Einheitslösung geben“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Frank Bergmann, dem Deutschen Ärzteblatt am Rande des Kongresses.
Es sei ein deutlicher Unterschied, ob Patienten bereits an eine Hausarztpraxis angebunden seien, ob sie bekannterweise unter einer chronischen Erkrankung litten, die eine fachärztliche Steuerung erfordere, oder ob sie keinerlei Verbindung zum Versorgungssystem hätten. Nicht bei allen sei in jeder Situation eine digitale Ersteinschätzung sinnvoll.
Nötig ist daher laut Bergmann ein Gesundheitsleitsystem (GLS), also eine Versorgungsplattform, die Patientinnen und Patienten individualisiert erfasse und in die für sie richtige Versorgungsstruktur leiten könne. „Der Aufbau und Betrieb einer solchen GLS muss aber auch finanziert werden“, betonte Bergmann.
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