Nur jeder zweite Intensivpatient hat eine Vorsorgevollmacht

Berlin – Nur jeder zweite Intensivpatient in Deutschland verfügt über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. Das ist das Ergebnis einer Studie des Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) im Auftrag der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). „Damit können wir Ärzte viele Patienten weder juristisch abgesichert noch zweifelsfrei in ihrem Sinne behandeln“, sagte Stefan Kluge, DIVI-Präsidiumsmitglied und Direktor der UKE-Klinik für Intensivmedizin.
Die Wissenschaftler befragten im Rahmen der Untersuchung 998 Patienten auf elf Intensivstationen. Ergebnis: Nur 51 Prozent der Befragten verfügten entweder über eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung. 39 Prozent der Befragten ohne Dokument hatten sich zudem noch nie Gedanken über diese Thematik gemacht. Bei 40 Prozent aller vorliegenden Vorsorgevollmachten sowie 44 Prozent aller Patientenverfügungen lagen darüber hinaus unvollständig ausgefüllte Dokumente vor, die nur schwer oder gar nicht interpretierbar waren. Lediglich 23 Prozent der Dokumente lagen auch tatsächlich im Krankenhaus vor.
„Jeder Bundesbürger ab dem 18. Lebensjahr sollte eine vollständige Vorsorgevollmacht hinterlegt haben. Nur die klärt im Ernstfall, wer für den erkrankten Patienten in Gesundheitsfragen entscheiden darf“, betonte Kluge. So könne auch ein fremder Betreuer im Krankenhaus vermieden werden.
Aufgrund der Studienergebnisse sieht die DIVI akuten Handlungsbedarf. „Wenn wir auf diese Warnung nicht reagieren, werden die unklaren Behandlungsverhältnisse eher zunehmen“, warnte Kluge. Nun müsse die Gesundheitspolitik mit einer nationalen Initiative dafür sorgen, dass Patienten jeden Alters über die Notwendigkeit der Vorsorgevollmacht aufgeklärt werden. „Auch die Hausärzte sind in der Pflicht, ihre Patienten beim Verfassen einer expliziten, deutlichen Patientenverfügung zu unterstützen“, so Kluge.
Allerdings hätten Hausärzte im Regelfall nicht die Möglichkeit, diese zeitintensive Beratung abzurechnen. Das sei ein Problem, so Kluge. Patienten müsse vor allem die Angst genommen werden, die persönlichen Dokumente durch eine Fachperson prüfen zu lassen. „Nur so können wir einen Intensivpatienten behandeln, wie er es sich wirklich wünscht“, erklärte der Mediziner.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: