Ärzteschaft

Pränatalmediziner fordern klare Regeln für nichtinvasive pränatale Tests

  • Donnerstag, 16. August 2018
/science photo, stockadobecom
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Hürth – Vor einer unreflektierten und flächendeckenden Anwendung von nichtinvasiven Pränataltests – etwa auf eine Trisomie 21 – warnt der Berufsverband der niedergelassenen Pränatalmediziner (BVNP). Diese Tests dürften nur zusammen mit einer weiterführenden, etablierten pränataldiagnostischen Versorgung von dafür qualifizierten Anwendern durchgeführt werden, fordert der Verband in einer Stellungnahme.

Nichtinvasive pränatale Tests sollen anhand von wenigen Millilitern Blut der schwangeren Frau die häufigsten Chromosomenstörungen, beispielsweise eine Trisomie 21, im ungeborenen Kind analysieren. „Die Tests können zwar eine Trisomie 21 mit einer hohen Erkennungsrate prognostizieren, aber nicht sicher diagnostizieren“, erläuterte BVNP-Präsident Alexander Scharf.

Sie dürften daher nicht losgelöst von etablierten Verfahren der pränatalen Diagnostik zum Einsatz kommen. Zudem könnten die Tests seltenere genetische Störungen und die häufigeren körperlichen Fehlbildungen von Feten nicht erfassen, sagte Scharf.

Der Verband fordert gesetzlich verankerte Rahmenbedingungen für den Einsatz der Tests. „Sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einführung von nichtinvasiven Pränataltests als Kassenleistung beschließen, befürworten wir die mögliche Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen ausschließlich unter der Voraussetzung einer vorliegenden Indikation – also der Feststellung eines erhöhten Risikos für eine Trisomie 21 – und in Verbindung mit einer qualifizierten Ultraschalluntersuchung“, betonte Robin Schwerdtfeger vom Vorstand des BVNP.

Wesentlich sei zudem, dass eine qualifizierte pränataldiagnostische und psychosoziale Beratung der Schwangeren vor und nach einer Testdurchführung zeitnah vermittelt werden könne.

Der G-BA prüft im Augenblick, ob die Tests zur Leistung der gesetzlichen Krankenver­sicherung (GKV) werden sollten. Der Vorsitzende Josef Hecken hatte dazu erklärt, der G-BA habe den Auftrag, wissenschaftlich-technisch zu prüfen, ob mit dem neuen Verfahren bestimmte Gendefekte zuverlässig erkannt werden könnten. Es sei aber Aufgabe des Gesetzgebers, eine ethisch-politische Diskussion über das Verfahren zu führen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheits­wesen (IQWiG) hatte Ende Juni mitgeteilt, dass Untersuchungen des Blutes Schwangerer Trisomie 21 zuverlässig bestimmen können.

hil

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