Ärzteschaft

Rückendeckung für Pläne zur Cross-over-Lebend­spenden

  • Montag, 29. April 2024
/SewcreamStudio, stock.adobe.com
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Düsseldorf – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekommt Rückendeckung von der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) für seine Pläne einer Reform des Transplantationsgesetzes. Lauterbach hatte angekündigt, die Cross-over-Lebendspenden und uneigennützige Nierenlebendspenden ermöglichen zu wollen. Er verspricht sich dadurch eine Erhöhung der Zahl der Nierenspenden in Deutschland.

„Angesichts von rund 8.400 schwer kranken Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten für ein Spenderor­gan ist die Novellierung des Transplantationsgesetzes ein wichtiger und richtiger Schritt, um den Kreis der Spen­der und Empfänger zu erweitern“, sagte ÄLNO-Präsident Rudolf Henke.

Er wies darauf hin, dass sich bereits der 125. Deutsche Ärztetag 2021 dafür ausgesprochen hatte, die Cross-over- Lebendspende in Deutschland wie in anderen europäischen Ländern zu ermöglichen.

In der Regel kommt dieses Verfahren bei Nierentransplantationen infrage. Dabei wird eine Niere von einem Spender-Empfänger-Paar A an ein geeignetes zweites Paar B übertragen, so dass zwei Lebendorganspenden kreuzweise durchgeführt werden können (also Spender A/Empfänger B und umgekehrt).

Henke bezeichnete die Gesetzesinitiative als einen weiteren „Baustein“, um die Not der Menschen auf den Spenderwartelisten in Deutschland zu mindern. Er mahnt aber weitergehende Schritte an, um die Zahl der Organspenden „signifikant zu erhöhen“.

Henke verwies auf die Bundesratsinitiative des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministers Karl-Josef Lau­mann (CDU) zur Widerspruchslösung. Die Kammerversammlung der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte hatte am 2. März dieses Jahres die entsprechende Ankündigung Laumanns begrüßt. Bei der Widerspruchslösung gilt jeder Mensch als potenzieller Organspender, wenn er einer Spende nicht aktiv widersprochen hat.

Henke mahnte eine offene Debatte an. „Wenn diese nötige Auseinandersetzung in der Gesellschaft, in Schulen, Universitäten, Betrieben und in den Familien nicht offen erfolgt und in einem Organspendeausweis oder in dem neuen Organspenderegister dokumentiert wird, dann ist es im hochemotionalen Krisenfall leider oft zu spät“, sagte er. Entscheidend sei, sich mit den Ängsten und Fragen der Menschen vor einer Entscheidung zu befassen. Hier sei die Ärzteschaft gefragt.

EB

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