Arzneimittel: Brexit darf Marktzugang nicht gefährden

Berlin/London – Gestern hat die britische Regierung in einem Brief an die Europäische Union (EU) offiziell ihren Austritt verkündet. Zwei Jahre bleiben nun Zeit, um Großbritannien und die EU zu entwirren. Das betrifft auch das Gesundheitswesen, etwa bei Fragen zu Freizügigkeit, Arzneimittelzulassungen oder auch dem neuen Standort für die Europäische Arzneimittelagentur.
Der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) mahnte die EU gestern, im Zuge der Verhandlungen sorgfältig darauf zu achten, dass neue Arzneimittel auch künftig einen uneingeschränkten Zugang zum britischen Arzneimittelmarkt haben. Die in europäischen zentralen oder dezentralen Verfahren bereits erteilten europäischen Arzneimittelzulassungen müssten zudem weiterhin in Großbritannien Bestand haben.
Nur so könne der Zugang zu Arzneimitteln für Patienten sichergestellt und der britische Markt für Arzneimittelhersteller aus der EU erhalten bleiben. „Wenn wir jetzt regulatorische Hürden aufbauen, gefährden wir das hohe Niveau, das wir in der europäischen Zusammenarbeit und bei der Harmonisierung von Regularien zur Zulassung und Arzneimittelsicherheit schon erreicht haben“, sagte BAH-Hauptgeschäftsführer Martin Weiser.
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