Ausland

EuGH: Betriebsrenten vor unverhältnismäßigen Kürzungen sicher

  • Freitag, 27. Dezember 2019
/DOC RABE Media, stockadobecom
/DOC RABE Media, stockadobecom

Luxemburg – Betriebsrenten sind in der Europäischen Union vor unverhältnismäßigen Kürzungen geschützt, wenn eine Pensionskasse oder ein früherer Arbeitgeber wirtschaft­lich ins Trudeln gerät. Dies hat der Europäische Gerichtshof kürzlich festgehalten. Die EU-Richter verwiesen die Prüfung des konkreten Falls aus Deutschland aber an das Bundes­arbeitsgericht zurück (Rechtssache C-168/18).

Ein Ruheständler kämpfte im vorliegenden Fall darum, die vollen Leistungen aus seiner Betriebsrente zu bekommen. Er musste Kürzungen hinnehmen, da zunächst die zustän­dige Pensionskasse in Schwierigkeiten geriet und später sein früherer Arbeitgeber insol­vent wurde.

Aus seiner Sicht muss der Pensions-Sicherungs-Verein einspringen und Kürzungen aus­gleichen. Dieser Verein ist in Deutschland gesetzlich damit betraut, Betriebsrenten im Falle von Unternehmenspleiten zu sichern.

Das Bundesarbeitsgericht hat Zweifel, dass der Verein in diesem Fall zahlen muss, bat aber den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Die EU-Richter halten nun fest, dass die einschlägige Richtlinie die EU-Staaten verpflichtet, „einen gewissen Schutz zu gewähr­leis­ten“, wenn Kürzungen bei Betriebsrenten offensichtlich unverhältnismäßig sind. Dabei gebe es einen weiten Ermessensspielraum.

Die EU-Richter geben aber Hinweise, was „offensichtlich unverhältnismäßig“ bedeutet: So müsse ein ehemaliger Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des früheren Arbeitgebers mindestens die Hälfte der Altersrente gemäß den erworbenen Ansprüchen bekommen; darüber hinaus greife die Mindestsicherung, wenn der Betroffene wegen der Kürzungen unter die Armutsschwelle rutscht.

dpa

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung