Frankreich muss Familien wegen Dépakine entschädigen
Paris – Der französische Staat muss wegen des umstrittenen Epilepsie-Medikaments Dépakine drei Familien entschädigen. Geklagt hatten Betroffene, deren Kinder mit schweren Behinderungen auf die Welt kamen. Das Gericht in Montreuil bei Paris kam heute zu dem Schluss, dass der französische Staat seinen Überwachungspflichten nicht nachgekommen sei.
Er habe keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um über die Gefährlichkeit des Mittels während der Schwangerschaft zu informieren. Der Staat soll nun insgesamt knapp 500.000 Euro an die Mitglieder der betroffenen Familien bezahlen.
Dépakine hilft Epileptikern bei Krämpfen, kann bei Neugeborenen aber zu Schäden führen. Das Medikament wird in Frankreich seit 1967 verkauft. Es kann bei Neugeborenen zu Geburtsschäden, zu einem erhöhten Risiko für Autismus, geistige oder körperliche Behinderung führen.
Die drei Frauen waren zwischen 1981 und 2008 fünf Mal schwanger und hatten während ihrer Schwangerschaft das Medikament eingenommen. Das Gericht stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Schwangerschaft 1981 die Risiken körperlicher Missbildungen bei der Einnahme des Medikaments noch nicht bekannt waren.
Später sei dies allerdings der Fall gewesen – der Staat hätte Maßnahmen ergreifen müssen. In der Packungsbeilage habe es keine ausreichenden Informationen gegeben. Das Gericht vertritt außerdem die Auffassung, dass auch der Hersteller und der verschreibende Arzt eine Verantwortung tragen.
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