Ausland

Gericht in Italien lässt Voraussetzung für Suizidbeihilfe prüfen

  • Donnerstag, 17. Juni 2021

Rom – In Italien prüft erstmals ein Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Suizidbeihilfe ge­ge­ben sind. Gestern entschieden die Richter in Ancona, die Gesundheitsbehörde solle zunächst ihrerseits über­prüfen, ob einem Antrag auf Suizidbeihilfe stattgegeben werden könne, wie der Corriere della Sera berichtete.

Antragsteller ist ein 43-Jähriger, der infolge eines Verkehrsunfalls gelähmt und schwer krank ist. Der Mann hatte bereits 2020 bei der lokalen Gesundheitsbehörde einen Antrag auf Beihilfe zum Suizid ge­stellt, der ohne Prüfung abgewiesen worden war.

Eine darauffolgende Berufung beim Gericht in Ancona war ebenfalls abgewiesen worden. Erst im Mai war dem Gericht mit Hilfe des Sterbehilfevereins Luca Coscioni der Fall erneut vorgelegt worden.

Hintergrund für die nun gefällte richterliche Entscheidung ist ein Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 im Fall „Cappatto“. Der Politiker Marco Cappato hatte den vom Hals abwärts gelähmten Musiker Fabiano Antoniani („DJ Fabo“) in eine Schweizer Sterbehilfeklinik begleitet und war dafür zunächst we­gen Beihilfe zum Suizid angeklagt, später aber freigesprochen worden.

Zuvor hatte das Verfassungsgericht in Rom zu dem betreffenden Strafrechtsartikel 580 erklärt, es sei nicht unter allen Umständen strafbar, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. Zu diesen Umständen zählen etwa künstliche Ernährung und Beatmung.

Auch in einem weiteren Suizidbeihilfefall war Cappatto später freigesprochen worden. Das italienische Strafrecht belegt grundsätzlich Anstiftung und Beihilfe zum Suizid mit fünf bis zwölf Jahren Freiheits­entzug.

kna

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