Menschenrechtsgericht lehnt Anträge gegen französischen Gesundheitspass ab

Straßburg – Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat den Antrag eines Jura-Dozenten und 18.000 standardisierte weitere Beschwerden gegen den Gesundheitspass in Frankreich als „unzulässig“ aus formalen Gründen abgelehnt.
Der Antragsteller habe nicht alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft, urteilte das Gericht heute in Straßburg. Die hohe Zahl der Anträge sei außerdem darauf angelegt gewesen, das Funktionieren des Gerichts zu beeinträchtigen.
Der Jura-Dozent hatte Beschwerde gegen den Pass eingelegt, der der deutschen 3G-Regeln entspricht: Er weist nach, ob jemand gegen COVID-19 geimpft ist, von der Krankheit genesen ist oder kürzlich getestet wurde.
Der Pass muss derzeit etwa in Restaurants, Theatern und bei Veranstaltungen vorgezeigt werden. Das Gericht warf dem Antragsteller eine „missbräuchliche Nutzung“ des Beschwerdeverfahrens vor.
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