Portugals Präsident unterzeichnet Gesetz zur Sterbehilfe

Lissabon – Nach jahrelangen politischen Auseinandersetzungen hat Portugals Präsident Marcelo Rebelo de Sousa gestern das Gesetz zur Sterbehilfe unterzeichnet. Mit der Ausfertigung des vom Parlament beschlossenen Gesetzes habe er seine verfassungsrechtlichen Pflichten erfüllt, erklärte das Präsidialamt.
Damit wird Portugal voraussichtlich ab Herbst eines der wenigen Länder sein, in denen es Menschen mit einer unheilbaren Krankheit erlaubt wird, ihrem Leid ein Ende zu setzen.
Linksgerichtete Abgeordnete hatten in den vergangenen Jahren schon mehrmals versucht, Sterbehilfe zu legalisieren. Der Gesetzentwurf war bisher jedoch am Veto des streng katholischen Präsidenten Rebelo de Sousa und am Verfassungsgericht gescheitert. Der Text wurde daher mehrfach umformuliert und am vergangenen Freitag endgültig vom Parlament beschlossen.
Das portugiesische Sterbehilfegesetz gilt nur für Erwachsene, die unter „anhaltenden“ und „unerträglichen“ Schmerzen leiden. Ausgenommen sind Menschen, die geistig nicht in der Lage sind, eine solche Entscheidung zu treffen.
Die Regelung gilt zudem nur für Portugiesen und für Menschen mit einem dauerhaften Wohnsitz in Portugal. Ausländer können also nicht nach Portugal reisen, um dort Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen.
Sterbehilfe ist bisher nur in einigen wenigen europäischen Ländern erlaubt, darunter in den Benelux-Ländern Belgien, Niederlande und Luxemburg, der Schweiz und in Spanien.
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