Ausland

Recht auf Schwangerschafts­abbruch soll in Frankreichs Verfassung

  • Montag, 30. Oktober 2023
Emmanuel Macron/picture alliance,EPA, Michel Euler
Emmanuel Macron/picture alliance,EPA, Michel Euler

Paris – Frankreich will das Recht auf Schwangerschaftsabbruch künftig in der Verfassung verankern. Ein ent­sprechender Gesetzentwurf werde dem Ministerrat bis Ende des Jahres vorgelegt, sodass „im Jahr 2024 die Freiheit der Frauen, einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen, unumkehrbar sein wird“, schrieb Präsident Emmanuel Macron gestern in Onlinenetzwerken.

Die Ankündigung folgte auf ein Versprechen, das Macron bereits am 8. März, dem Internationalen Frauentag, als Reaktion auf die Entwicklungen in den USA gegeben hatte. Dort hatte der Oberste Gerichtshof im Juni 2022 das landesweite Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch gekippt.

In Frankreich ist das Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch derzeit in einem einfachen Gesetz aus dem Jahr 1975 verankert. Eine Aufnahme in die Verfassung würde es nach Ansicht der Befürworter erschweren, dieses Recht einzuschränken oder abzuschaffen.

Für eine Verfassungsänderung ist in Frankreich entweder eine Volksab­stimmung oder die Zustimmung von mindestens drei Fünfteln der Mitglie­der beider Parlamentskammern notwendig.

In einer Meinungsumfrage vom November 2022 hatten sich fast neun von zehn der befragten Franzosen dafür ausgesprochen, das Recht auf Abtrei­bung in die Verfassung aufzunehmen. Nach Angaben der Regierung wurden in Frankreich im vergangenen Jahr 234.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen.

afp

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