Ausland

Französisches Parlament stimmt für Verankerung des Abtreibungsrechts in Verfassung

  • Freitag, 25. November 2022
/picture alliance, Daniel Kalker
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Paris – Die französische Nationalversammlung hat mit überraschend großer Mehrheit für eine Verankerung des Rechts auf Schwangerschaftsabbrüche in der Verfassung gestimmt. 337 Abgeordnete votierten gestern Abend in Paris mit Ja, 32 stimmten dagegen.

Dies sei ein „historischer Sieg für die Frauen in Frankreich und auf der ganzen Welt“, sagte die linkspopulis­tische Abgeordnete Mathilde Panot.

Die verabschiedete Resolution sieht vor, dass in die Verfassung folgender Satz eingefügt wird: „Das Gesetz garantiert (...) den gleichen Zugang zum Recht auf freiwilligen Schwangerschaftsabbruch.“

Nach der Abstimmung applaudierten viele Abgeordnete im Stehen. Mehrere linkspopulistische Parlamenta­ri­erinnen und Parlamentarier stimmten anschließend außerhalb des Saals die Hymne der französischen Frau­en­bewegung an.

Ob es wirklich zur Änderung der Verfassung kommt, ist allerdings noch nicht absehbar. Als nächstes muss der Senat zustimmen, der im Oktober bereits dagegen gestimmt hatte. Und schließlich muss es für eine Verfas­sungsänderung auch eine Volksabstimmung geben.

Das Vorhaben sei den Frauen in den USA, Polen und Ungarn gewidmet, wo das Recht auf Schwanger­schafts­­abbrüche bedroht sei, sagte Panot.

Sacha Houlié, der dem politischen Lager von Präsident Emmanuel Macron angehört und Vorsitzender des Gesetzesausschusses der Nationalversammlung ist, sprach von einem „großen Schritt“ – „aber es ist nur ein erster Schritt“, betonte er.

Die Gegenstimmen kamen von den konservativen Republikanern und dem rechtspopulistischen Rassemble­ment National. RN-Fraktionschefin Marine Le Pen nahm aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Abstim­mung teil. Sie hatte zuvor betont, dass das Recht auf Abtreibung kein bedingungsloses sei und hatte auf dessen zeitliche Begrenzung sowie die Gewissensfreiheit der Ärzte verwiesen.

In Frankreich sind Schwangerschaftsabbrüche seit 1975 legal, sie dürfen bis zur 14. Woche vorgenommen werden.

afp

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