Verkäufer von „Suizid-Sets“ in den Niederlanden zu Haftstrafe verurteilt
Den Haag – Ein Anbieter von „Suizid-Sets“ ist in den Niederlanden zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Mann, der Pakete mit einem tödlichen Mittel online verkaufte und verschickte, wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft gestern zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, davon eineinhalb Jahre auf Bewährung.
Er verursachte laut Urteil den Tod von mindestens zehn Menschen. Sterbehilfe ist in den Niederlanden nur unter bestimmten Bedingungen und ärztlicher Aufsicht erlaubt.
Der 30-jährige Mann hatte die sogenannten „Potion X“-Pakete online verkauft und an die Käufer versandt. Die Sets enthielten zwei oder drei Kapseln eines tödlichen Stoffs, den der Verdächtige im Ausland gekauft habe, erklärten die Richter. Für das Gift gebe es kein Gegenmittel. Das Paket enthielt neben einer Anleitung auch ein Antiemetikum, ein Medikament, das das Erbrechen verhindern soll.
Die Richter fügten hinzu, dass nicht alle, die die Pillen genommen hatten, schmerzfrei gestorben seien. Angehörige der Opfer hätten während des Strafverfahrens etwa „Qualen und Panik beschrieben, die zu einem grausamen Tod führten“.
Das Gericht zeigte sich besorgt über den Verbleib hunderter Pakete, die der Mann im Laufe der Jahre verschickt hatte, um nach eigenen Angaben „Menschen zu helfen“. Seit 2018 habe er 1.600 Pakete verkauft. Die Zahl der Todesfälle könne also „potenziell um den Faktor 160 steigen“, erklärten die Richter.
In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen legal. So muss bei einem Patienten, der Sterbehilfe beantragt, unter anderem „unerträgliches Leid“ vorliegen, sowie „keine Aussicht auf Besserung“. Ärzte müssen sich zudem an ein strenges Kontrollsystem halten, bevor sie tödliche Mittel verabreichen dürfen, einschließlich einer zweiten unabhängigen Meinung.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: