Neuer Haustarifvertrag am Uniklinikum Dresden

Dresden – Die Ärzte am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus erhalten einen neuen Haustarifvertrag. Darauf hat sich die Klinik mit dem Landesverband Sachsen des Marburger Bundes (MB) verständigt.
Bei Zustimmung der Gremien – Tarifkommission und Landesvorstand beim MB und Aufsichtsrat und Gewährträger auf Seiten des Uniklinikums – soll er rückwirkend zum 1. Januar gelten.
„Die jetzt ausgehandelten vertraglichen Regelungen schaffen die Grundlage dafür, besser als bisher Überlastsituationen wirksam zu vermeiden“, sagte Michael Albrecht, Medizinischer Vorstand des Dresdner Uniklinikums.
Die Einigung sieht steigende Entgelte in zwei Stufen vor: Rückwirkend zum 1. Januar 2023 steigen die Gehälter des ärztlichen Personals um drei Prozent. Eine weitere Erhöhung um zwei Prozent folgt am 1. Juli. Hinzu kommt eine mit dem Junigehalt steuerfrei ausgezahlte Einmalzahlung in Höhe von 3.000 Euro.
Neue Regeln sollen für die Dienstplangestaltung gelten: Die Pläne sollen künftig mit einem Vorlauf von sechs Wochen fertig sein. Bei kurzfristigen Änderungen sollen die Mitarbeiter einen Zeitzuschlag auf ihr Arbeitszeitkonto erhalten. Diese können dann zu einem späteren Zeitpunkt als Freizeit ausgeglichen oder vergütet werden.
Außerdem sollen die Bereitschaftsdienste der Ärztinnen und Ärzte des Uniklinikums eine Obergrenze von 96 Stunden pro Monat nicht überschreiten. Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn andernfalls die Patientensicherheit in Gefahr geraten könnte. Werden aus diesem Grund weitere Dienststunden angeordnet, erhalten die Mitarbeitenden für diese Mehrleistung ebenfalls Zeitzuschläge.
„Wie bereits im Fall des nicht ärztlichen Personals haben wir bei den neuen Regelungen des Haustarifvertrags genau auf die Aspekte geschaut, welche die Ärztinnen und Ärzte im Arbeitsalltag wirksam entlasten können und mit denen sich die Work-Life-Balance verbessern lässt“, sagte Frank Ohi, Kaufmännischer Vorstand des Universitätsklinikums.
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