GOÄ: Unendliche Geschichte
Am selben Wochenende, als die Bundesärztekammer ihr Reformkonzept für die GOÄ präsentierte (DÄ vom 11. 2.), düpierte das Bundesgesundheitsministerium die Ärzte und ließ über die FAZ verlauten, aus der Reform werde für´s erste nichts. Eine gezielte Indiskretion, um die sicherlich noch ein bißchen hin und her geredet wird, aber mit einem gewissen Wahrheitsgehalt. Denn das Ministerium kaut, Dr. med. Rösler hin, FDP her, genauso zäh an der GOÄ wie seit eh und je. Eine unendliche Geschichte. Dazu zwei Gründe:
Jede GOÄ-Reform führt zu höheren Ausgaben, nach jahrzehntelanger Reformuntätigkeit wäre diesmal gar mit einem Kostenschub zu rechnen. Da aber sei die Beihilfe vor! Denn die Beihilfeträger trauen sich nicht, den öffentlich Bediensteten ihr Pivileg zu nehmen, sondern versuchen stattdessen, die Kosten auf Kassenniveau herunterzufahren. Gleichsam 1. Klasse fahren ohne Zuschlag.
Und nun die PKV. Die hat letztes Jahr ein GOÄ-Konzept vorgelegt, in dem gefordert wird, den Versicherungen solle erlaubt werden, mit einzelnen Ärzten separate Verträge abzuschliessen (um, darf man getrost vermuten, auf diese Weise die Preise runterzukonkurrieren). Diese sogenannte Öffnungklausel aber ist politisch umstritten und zudem rechtlich kompliziert umzusetzen.
Soll man wirklich die private Rechtsbeziehung zwischen Arzt und Patient derart aushebeln? Was tritt an ihre Stelle? Einzelne Vertragspartner (und eine daraus folgende chaotische Vertragsvielfalt)? Oder Gruppierungen von Versicherungsunternehmen und ärztlichen Verbänden? Welchen? Eine Art PKV-KV-System? Widersprächen solcherlei "privater Kollektivverträge" nicht dem Kartellrecht?
Bis solches geklärt ist, mag sich manch braver Beamter sagen, warten wir erst mal ab. Schon seit fast drei Jahrzehnten behelfe man sich doch mit Analogbewertungen und mit der kreativen Anwendung der Steigerungssätze. Also lieber Weiterwurschteln statt Reform, wenn die derart kompliziert wird.
Einfacher würde es übrigens, man verzichtete auf die Öffnungsklausel.
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