COVID-19: Berufs- und branchenbezogenes Erkrankungsrisiko

Köln – Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegedienst sind im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung einem wesentlich höheren Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2 ausgesetzt. Bei ihnen kann COVID-19 („coronavirus disease 2019) als Berufskrankheit (BK) anerkannt werden.
Matthias Möhner, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), und Andreas Wolik, Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung (bifg), sind der Frage nachgegangen, ob nicht auch in anderen Berufsgruppen ein erhöhtes Infektionsrisiko besteht.
Dazu ermittelten sie, basierend auf den Routinedaten der Barmer, für alle erwerbstätigen Stammversicherten im Altersbereich von 15 bis < 65 Jahre die Inzidenzraten für COVID-19 im Zeitraum Anfang Januar bis Ende Mai 2020.
Die Analyse zeigte, dass das Risiko, an COVID-19 zu erkranken, in den Berufen am höchsten ist, die im Rahmen ihrer Tätigkeit häufig direkten Kontakt zu COVID-19-Patienten beziehungsweise zu potenziell infizierten Personen haben.
Jedoch wurden auch in Berufen mit zu vermutenden beengten Arbeitsplätzen und nicht optimalen Hygienebedingungen erhöhte Erkrankungsrisiken beobachtet. Dabei fielen insbesondere die hohen Zahlen bei Beschäftigten in Leiharbeit auf.
Die Autoren verweisen auf die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel und sprechen sich für eine strikte Einhaltung der darauf aufbauenden innerbetrieblichen Maßnahmen aus, die dazu beitragen sollen, die Erkrankungsrisiken künftig zu reduzieren.
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