Politik

Abrechnungsdaten zeigen Bedeutung der Telemedizin

  • Mittwoch, 6. Januar 2021
/agenturfotografin, stock.adobe.com
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Berlin – Die Zahl der Videosprechstunden und Videofallkonferenzen ist im ersten Quartal 2020 sprunghaft gestiegen: Sie hat vom vierten Quartal 2019 (1.592) zum ersten Quartal 2020 (202.123) um das rund 127-fache zugenommen. Das geht aus einem neuen Bericht des Bewertungsausschusses zu telemedizinischen Leistungen und Telekonsilien hervor, den die Bundesregierung jetzt veröffentlicht hat.

Von den per Videosprechstunde erbrachten Leistungen sind laut dem Bericht Einzeltherapien der Antragspsychotherapie die größte Leistungsgruppe. Sie haben im Vergleich zum vierten Quartal 2019 um das 914-fache zugenommen. Insgesamt haben psychotherapeutische Leistungen den größten Anteil an den per Videosprechstunde erbrachten Leistungen.

Die Videosprechstunde als alleinige Versorgungsform im Behandlungsfall findet sich laut dem Bericht Anfang 2020 aber vor allem im hausärztlichen Versorgungsbereich, gefolgt von den Psychotherapeuten. Akzeptanz und Anwendung der Videosprechstunde waren bei Ärzten wie auch Patienten laut dem Bericht vor Beginn der Coronapandemie „sehr begrenzt“: Noch 2017 sprach sich mehr als die Hälfte der Teilnehmer in einer Befragung explizit gegen Videosprechstunden aus.

Bis Anfang 2020 nutzten nur vereinzelt Ärzte diese Kommunikationsform: Weniger als sechs Prozent der Ärzte, die heute Videosprechstunden anbieten, taten dies auch schon in den vergangenen Jahren. „Die COVID-19-Pandemie hat dies radikal geändert und eine Initialzündung für die Nutzung von Videosprechstunden bewirkt“, lautet ein Fazit des Berichts.

hil

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