AfD klagt in Karlsruhe wegen Besetzung von Ausschussvorsitzen

Berlin – Die AfD-Bundestagsfraktion klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Nichtbesetzung von Ausschussvorsitzen im Bundestag mit Kandidaten aus ihren Reihen. In Karlsruhe sei am 31. Dezember ein sogenanntes Organstreitverfahren eingeleitet worden, hieß es heute aus der Fraktion. Im Dezember war sie mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert.
Im Gesundheitsausschuss und im Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit fielen die von der AfD nominierten Kandidaten Jörg Schneider und Dietmar Friedhoff durch. Der Innenausschuss hatte den Polizeihauptkommissar Martin Hess als Vorsitzenden abgelehnt. Zuvor war, entgegen dem üblichen Verfahren, beschlossen worden, in geheimer Wahl über den Vorsitz zu entscheiden.
Es handele sich um eine Missachtung des Rechts auf gleichberechtigte und faire Mitwirkung im Parlament und einen Verstoß gegen grundgesetzlich verankerte Demokratieprinzipien, begründet die AfD-Fraktion ihren Gang nach Karlsruhe und den dazugehörigen Eilantrag. Der parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar Stephan Brandner sprach von einem „Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten“.
Die Vorsitzendenposten in den Ausschüssen werden normalerweise nach einem bestimmten Mechanismus vergeben: Die größte Fraktion darf sich zuerst einen Ausschuss aussuchen, dann die zweitgrößte, die drittgrößte und so weiter. Das geht über mehrere Runden, bis die Vorsitze der Ausschüsse verteilt sind.
So kam die AfD ursprünglich zum Innen-, Gesundheits- und Entwicklungsausschuss. Normalerweise sind die Vorsitzenden damit ohne Abstimmung gesetzt. Abgeordnete anderer Fraktionen hatten nach Schilderung der AfD-Kandidaten in den konstituierenden Sitzungen der Ausschüsse im Dezember dann aber Abstimmungen über den Vorsitz beantragt.
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