Politik

Alle Kliniken sollen Nirsevimab zur Immunisierung von RSV verabreichen können

  • Montag, 30. September 2024
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Berlin – Bundesweit können alle Krankenhäuser künftig den monoklonalen Antikörper Nirsevi­mab (Beyfortus) verabreichen, der Säuglingen seit kurzem zur Vorbeugung von schweren Infektionen durch Respiratorische Synzy­tial Viren (RSV) von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen wird.

Es müssen weder Anträge zur Erbringung der Leistung gestellt noch die Vergütung verhandelt werden. Darauf verständigten sich jetzt der GKV-Spitzenverband, der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Ver­band) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG).

Die Vergütung im Krankenhaus erfolgt normalerweise über pauschalierte Entgelte. Für neue Unter­suchungs- und Behand­lungs­methoden (NUB), die mit den pauschalierten Entgelten noch nicht sachgerecht vergütet werden können, besteht für Krankenhäuser die Möglichkeit separate Ent­gelte, sogenannte NUB-Entgelte, zu vereinbaren.

Eine Voraussetzung dafür ist, dass Krankenhäuser eine Information beim Institut für das Ent­geltsystem im Krankenhaus (InEK) dazu einholen, ob die neue Methode mit den bestehenden pauschalierten Entgelten sach­gerecht abgerechnet werden kann. Das InEK hat für Nirsevimab bestätigt, dass die Kriterien für die Vereinbarung eines NUB-Entgelts erfüllt sind.

Wie das Bundesministerium für Gesundheit bereits im Juli betont hatte, hatten damals bundesweit 430 Klini­ken einen entsprechenden Antrag gestellt. Das hätte bedeutet, dass auch nur eine geringe Zahl von Häusern die Leistung hätten abrechnen dürfen.

Dieses Problem haben PKV-Verband, GKV-Spitzenverband und DKG nun gemeinsam gelöst. Eine solche Ab­frage und den Antrag benötigt es nicht mehr. Auch müssen die Häuser nicht mehr einzeln für diese Leistung einen Erstattungsbetrag verhandeln. Vorgesehen ist nun ein Erstattungspreis – quasi ein Fixpreis – für diese Leistung für alle Krankenhäuser.

Wie hoch dieser sein wird, ist derzeit noch offen. Der derzeitige Preis in der Lauertaxe für Beyfortus beträgt 416,50 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes verhandeln nun der GKV-Spitzenverband und der Hersteller Sanofi einen Erstattungs­preis für Beyfortus, der dann wiederum der Erstattungspreis für alle Krankenhäuser sein soll.

Bis zur Vereinbarung des Erstattungsbetrages zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem pharmazeutischen Unternehmen, der für das Frühjahr 2025 erwartet wird, gilt die Lauertaxe als Erstattungsbetrag.

Der Aufwand für Beratung und Gabe soll über die dafür angehobene Fallpauschale des Neugeborenen vergü­tet werden. Dazu werden dem Vernehmen nach sechs Millionen Euro bereitgestellt, die das InEK über das Ge­samtsystem dort aufschlage, wie es hieß. Wie viele Dosen am Ende benötigt werden, ist offen. Über welche Summen insgesamt verhandelt wird, ebenso.

Erst vor einigen Wochen hatte das Bundesgesundheitsministerium mit einer Verordnung den Anspruch von Versicherten, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf die prophylaktische Gabe eines monoklonalen Antikörpers geregelt.

Die Verordnung des Ministeriums und die STIKO-Empfehlung sehen vor, dass Kinder, die zwischen Oktober und März geboren wurden, möglichst noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus den monoklonalen Antikörper erhalten können.

Ziel der Verordnung ist es, die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säug­lingen zu reduzieren und RSV-bedingte Hospitalisierungen, intensivmedizinische Behandlungen und RSV-be­dingte Todesfälle sowie stationäre und ambulante Versorgungsengpässe zu verhindern.

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