Politik

AOK-Bundesverband: Geplante Reformen synchronisieren

  • Montag, 10. Juni 2024
/picture alliance, Christian Merz
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Berlin – Die geplante Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung sowie das Gesundheits­versorgungsstärkungsgesetz (GVSG) sollten aufeinander abgestimmt werden und den Rettungsdienst mit berücksichtigen. Dafür plädiert der AOK-Bundesverband.

„Um die Notaufnahmen in den Krankenhäusern zu entlasten, soll mit dem aktuell bekannt gewordenen Entwurf die Erreichbarkeit der ambulant-ärztlichen Versorgungsstrukturen verbessert werden. Das ist sinnvoll. Allerdings wäre es dann auch folgerichtig, die interprofessionellen Primärversorgungszentren sowie andere Ansätze zur erweiterten Erreichbarkeit der hausärztlichen Versorgung und zur besseren Akutversorgung wieder ins GVSG aufzunehmen“, betonte heute Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

Zudem müssten die hausärztlichen Strukturen weiterentwickelt und von starken Leitstellen mit Ersteinschätzungs-Funktion flankiert werden, so Reimann. Nur dann sei sichergestellt, dass eine notdienstliche Akutversorgung auch ambulant gestemmt werden könne. An den Kosten für diese bessere Infrastruktur müsse auch die Private Krankenversicherung (PKV) angemessen beteiligt werden.

Anpassungsbedarf sieht der AOK-Bundesverband auch beim Konzept der Integrierten Notfallzenten (INZ). „Es ist klar, dass wir durch bessere Patientensteuerung die Hospitalisierungsrate von vermeintlichen Notfällen reduzieren müssen. Die jetzt geplante Einrichtung von INZ bleibt aber in ihrer Konzeption dem Gedanken der Sektorentrennung verhaftet“, so Reimann.

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes müssten die INZ aber als vollständig integrierte, eigenständige und fachlich unabhängige Organisationseinheiten funktionieren, die über eigenes ärztliches und nichtärztliches Personal sowie über eine geeignete apparative Ausstattung verfügen. Hier greife der Referentenentwurf bisher zu kurz.

Reimann vermisst im Referentenentwurf zur Notfallreform auch die Berücksichtigung des Rettungsdienstes. „Nach Jahren der Diskussion über die Reform der Notfallversorgung darf die bessere Zusammenarbeit zwischen Notfallversorgung und Rettungsdiensten nicht an unterschiedlichen Zuständigkeiten und politischen Blockaden scheitern. Hier haben wir die Erwartung, dass Bund und Länder endlich ihrer Verantwortung für die Schaffung nachhaltiger und finanzierbarer Strukturen nachkommen.“

Im Übrigen seien Einsparungen in diesem Bereich erst zu erwarten, wenn die Patientensteuerung tatsächlich effizienter werde und die Vorhaltestrukturen entsprechend verschlankt würden, betonte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

Für das Gelingen einer Reform der Notfallversorgung und das Erreichen der avisierten Einsparpotenziale ist aus Sicht der AOK daher die Synchronisierung mit der parallel laufenden Krankenhausreform entscheidend. „Nur mithilfe einer wirksamen Krankenhausreform, die stationäre Überkapazitäten gezielt und qualitätsorientiert abbaut, kann auch die Notfallreform gelingen.“

Bisher führe die anhaltende Abnahme der Fallzahlen im Krankenhaus nicht zur finanziellen Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung, so Reimann. „Seit der Coronapandemie behandeln die Krankenhäuser durchschnittlich zehn Prozent weniger Fälle als 2019. Trotzdem ist der Anstieg der Krankenhausausgaben ungebrochen. So zeigen die gerade veröffentlichten GKV-Finanzdaten für das erste Quartal 2024 einen weiteren Anstieg der Krankenhausausgaben um 9,5 Prozent.“

EB/aha

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