AOK-Papier: Weniger Krankenhäuser, neue Vergütungssystematik
Berlin – Nach der Bundestagswahl ist eine Reform der Krankenhauslandschaft notwendig. Dafür macht sich der AOK Bundesverband stark. Er will eine „bedarfsgerechte Anzahl von Kliniken“ und einen Umbau des Vergütungssystems stationärer Leistungen.
„In den anderthalb Jahren der Pandemie sind viele grundlegende Struktur- und Finanzierungsprobleme überdeckt worden, die nach der Wahl auf der gesundheitspolitischen Agenda stehen“, sagte dessen Vorstandsvorsitzender Martin Litsch bei der Vorstellung eines 32-seitigen Positionspapiers. Der Reformbedarf sei „unstrittig und nicht mehr zu übersehen“.
Wichtig ist demnach zunächst „die Zentralisierung spezialisierter stationärer Leistungsangebote an dafür geeigneten Standorten“. Laut der AOK sollten die Krankenhäuser künftig einen klar definierten Versorgungsauftrag von den Ländern erhalten, der die Grundlage für die Art der Leistungserbringung, das Budget und die Abrechnung sein sollte.
Dafür sollte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Leistungsgruppen mit Qualitätsvorgaben definieren, die für die Planung und Vergabe von Versorgungsaufträgen auf der Landesebene genutzt werden sollten, so der Kassenverband.
Krankenhäuser, die dann nicht mehr benötigt würden, sollten bei Bedarf in Gesundheitszentren umgewandelt werden und Teile der ambulanten Versorgung übernehmen. „Diese Öffnung der Kliniken für die ambulante Versorgung bietet viele Vorteile für die Patienten – und als weiterentwickelte Gesundheitszentren haben viele kleine Kliniken gerade in ländlichen und strukturschwachen Regionen weiterhin eine Existenzberechtigung“, so Litsch.
Eine neue Vergütungssystematik sollte diese Strukturreform flankieren. Ein „ausgewogenes Kalkulationsverfahren“ soll sicherstellen, dass die Leistungen der Kliniken in Zukunft fairer abgebildet würden. Zugleich müsse das Vergütungssystem einfacher werden. „Zuschläge sollte es nur noch in Ausnahmefällen geben – und wenn der Nachweis erbracht ist, dass sie sich positiv auf die Versorgung der Patienten auswirken“, so AOK-Vorstand Litsch.
Grundsätzlich will der Kassenverband aber an dem Fallpauschalensystem (DRG) festhalten. Die von einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen geforderte weitgehende oder vollständige Selbstkostendeckung lehne die AOK ab. „Diese Art von Krankenhausfinanzierung hatten wir bis in die 1990er-Jahre. Sie hat damals zu aufgeblähten und am Ende unbezahlbaren Strukturen mit oftmals schlechter Behandlungsqualität geführt“, so Litsch. Dies könne keine sinnvolle Perspektive für die Zukunft sein, so der Kassenvorstand.
Die AOK-Gemeinschaft kritisiert zudem, dass das derzeitige Vergütungssystem die Leistungen der Pflegeberufe nur unzureichend abbilde. Das seit 2020 angewendete Pflegebudget ziele darauf ab, die Pflegekosten zu vergüten, sei aber extrem manipulationsanfällig, so die Kritik.
Die AOK fordert daher, die Pflege den ärztlichen Leistungen durch eine systematische Leistungserfassung methodisch gleichzustellen. „Mit einer konsequenten Erfassung der Pflegeleistungen, die aufwandsarm und auf digitaler Basis erfolgen muss, wird eine Kalkulation der tatsächlich anfallenden Pflegekosten möglich“, so Litsch.
„Ein „dauerhaftes Ärgernis“ sei die mangelnde Finanzierung der Investitionskosten durch die Bundesländer, so der AOK-Vorstand. Die AOK fordert in ihrem Papier, dass die Bundesländer die Finanzierung der Investitionskosten auf das erforderliche Niveau anheben. Bei „notwendigen Strukturveränderungen“ sollte der Bund die Länder finanziell unterstützen, so die Forderung.
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