Aus BIPAM soll Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit werden
Berlin – Die Kritiker der Fachöffentlichkeit sowie des Bundesrates haben sich durchgesetzt. Künftig soll das Institut, das sich um öffentliche Gesundheit kümmern soll, „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)“ heißen.
Das geht aus den Änderungsanträgen zum ursprünglichen „BIPAM-Errichtungsgesetz“ hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen. Der Name BIPAM, Kurzform für „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“, ist damit vom Tisch.
Nicht vom Tisch ist allerdings die mit dem Gesetz geplante Aufsplittung des Robert-Koch-Institutes (RKI) und die daraus folgende Zusammenführung einzelner Abteilungen mit der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BzGA).
Die nun vorliegenden Änderungsanträge konkretisieren die Aufgabengebiete und das Profil des neuen BIÖG. So sollen künftig auch Erkenntnisse über die gesundheitlichen Umweltbedingungen in die Bewertungen einfließen, auch die epidemiologische Forschung wird als Aufgabe per Gesetz verankert. Das Institut soll künftig auch Aufgaben in der Kommunikation übernehmen, besonders die mit chronisch Kranken Menschen.
Auch bei der Kommunikation der Notfallvorsorge sowie Notfallmanagement soll es künftig Aufgaben für das neue Institut geben.
Klargestellt wird in den Änderungsanträgen auch, dass das Institut in seiner „wissenschaftlichen Forschung“ selbstständig und unabhängig bleibt. Dies sei vor allem im Bereich der Methoden, der Durchführung sowie Bewertung von Forschungsvorhaben und deren Ergebnisse.
Mit dem Gesetz werden auch sogenannte fachfremde Themen geregelt, dazu gehört das Impfen in Apotheken bei COVID-19 sowie zu Totimpfstoffen. Auch die Testung verschiedener Krankheiten soll dort möglich sein. Dies hatte zu Protest der Ärzteschaft geführt.
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