Ausländische Hilfskräfte: Pflegerat sieht Politik in der Pflicht

Berlin – Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu ausländischen Haushaltskräften hat der Deutsche Pflegerat dringend politische Entscheidungen angemahnt. Das Urteil mache deutlich, dass die Politik über Jahre die Augen vor den Problemen verschlossen habe und dass ein „exorbitanter Schwarzmarkt“ entstanden sei, erklärte Pflegeratspräsidentin Christine Vogler gestern in Berlin. Sie präsentierte einen Sieben-Punkte-Plan zur Verbesserung der Situation.
Das Bundesarbeitsgericht hatte am vergangenen Donnerstag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ausländische Pflegekräfte, die Senioren in deren eigenen vier Wänden betreuen, ein Recht auf Mindestlohn haben. Das gelte auch für Bereitschaftszeiten.
Vogler beziffert den „grauen Pflegemarkt“, in dem Pflegebedürftige in der Regel von osteuropäischen Frauen zu Hause unterstützt werden, auf bis zu 500.000 Haushalte. Dabei träfen mehrere Notlagen aufeinander, so die Pflegeratspräsidentin.
Die meisten Familien könnten eine professionell erbrachte Pflege ihrer Angehörigen in den eigenen vier Wänden nicht bezahlen. Andererseits suchten viele osteuropäische Frauen dringend Arbeit, während in Deutschland die meisten ambulanten Pflegedienste dringend Mitarbeiter suchten.
In der geltenden Praxis gebe es darüber hinaus keine Kontrollen hinsichtlich der Qualität der geleisteten Arbeit; Arbeitsschutzstandards und angemessene Entlohnung gebe es nicht. In seinem Sieben-Punkte-Plan spricht sich der Pflegerat unter anderem dafür aus, die Arbeit der grenzüberschreitenden Betreuungskräfte zu legalisieren.
Die osteuropäischen Betreuungskräfte müssten nach Tarifen und geregelten Arbeitszeiten bezahlt und sozialversicherungspflichtig angestellt werden. Die Kosten dürfen nicht bei den Betroffenen bleiben. Deshalb müsse die Pflegeversicherung verstärkt durch Steuermittel unterstützt werden, so dass für Pflege im ambulanten Bereich mehr Geld zur Verfügung stehe.
Zugleich fordert der Pflegerat eine klare Abgrenzung zwischen Pflege und Betreuung beim Einsatz ausländischer Hilfen. Um Qualitätsstandards zu sichern, müsse auch eine bundesweite zweijährige Pflegeassistenzausbildung gefördert werden.
Ausgebildete Fachkräfte und Pflegeassistenten müssten auch in der ambulanten Pflege je nach Notwendigkeit eingesetzt werden. Darüber hinaus sollten „Marktwächter“ bei den Verbraucherzentralen sowie Beratungsstellen die 24-Stunden-Pflege kontrollieren.
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