Politik

BÄK-Präsident Reinhardt: Gewalt gegen medizinisches Personal gesamt­gesellschaftlich ächten

  • Montag, 14. Oktober 2024
Im Rechtsausschuss des Bundestags äußerten sich auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt (oben links), und der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen (oben rechts), zum Thema schärfere Strafen bei Angriffen auf Ärzte und Rettungsdienste. /Screenshot, DÄ
Im Rechtsausschuss des Bundestags äußerten sich auch der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt (oben links), und der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen (oben rechts), zum Thema schärfere Strafen bei Angriffen auf Ärzte und Rettungsdienste. /Screenshot, DÄ

Berlin – Gewalt gegen medizinisches Personal muss gesamtgesellschaftlich geächtet werden. Dies forderte heute Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), im Zusammenhang mit der öffentlichen An­hörung des Rechtsausschusses zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie von dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten (20/12950).

Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, den Paragrafen 113 Absatz 2 StGB (Widerstand gegen Vollstreckungs­beamte) zum Schutz von etwa Polizisten, Hilfeleis­tenden der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes, des Rettungs­dienstes, des ärztlichen Notdiens­tes oder von Notaufnahmen zu erweitern. Hintergrund sind zuneh­mende Angriffe auf Rettungskräfte, Notdienste und Mitarbeitende in Notaufnahmen. Bislang nicht im Ge­setzentwurf verankert sind Vertragsärzte und Praxen.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, verwies im Rahmen der Anhörung auf eine auch durch entsprechende Befragungen bestätigte „zunehmende Gewaltausübung“ in den Praxen – sowohl verbal als auch physisch. Deshalb sei es „notwendig und sinnvoll“, bei der geplanten Ge­setzesanpassung auch die Praxisteams ausdrücklich zu benennen.

Die befragten Rechtsexpertinnen und -experten äußerten sich allerdings überwiegend kritisch zu den Plänen. Die fraglichen Tatbestände seien bereits strafrechtlich bewehrt, weshalb eine im Kern unzulässige Doppel­regelung drohe. Mehrfach war die Rede von einer „Symbolpolitik“.

KBV-Chef Gassen rief jedoch dazu auf, die „real existierende Situation“ zu beachten und darauf zu reagieren. Die Probleme seien auch deshalb drängend, weil Räume der „Hilfe und Sicherheit“ und damit neben dem jeweiligen Personal auch andere Patienten betroffen seien.

BÄK-Präsident Reinhardt betonte, die Gewalterfahrungen im Gesundheitssystem nähmen nach Einschätzung der Ärztekammern zu, hier könne er der KBV vollumfänglich zustimmen.

Statistiken und Umfragen belegten, dass die Übergriffe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen hätten und „kein marginales Problem“ mehr darstellten. Da durchaus auch die medizinische Versorgung be­einflusst werde, seien zudem Schäden Dritter möglich. Die BÄK unterstütze deshalb die geplante Änderung des Strafgesetzbuches.

Übergriffe aufwandsarm melden

Unabhängig von einer Änderung des Strafrechts sei es sinnvoll, Betroffenen zu ermöglichen, Übergriffe mög­lichst aufwandsarm melden zu können, so Reinhardt. Die Meldequote müsse deutlich erhöht werden. Er­mittlungsbehörden und Gerichte müssten zudem die rechtlichen Möglichkeiten tatsächlich voll ausnutzen und Angriffe konsequent verfolgen und bestrafen.

In der Stellungnahme der BÄK wird für weitere staatliche Initiativen plädiert. Um Gewalt gegen medizini­sches Personal gesamtgesellschaftlich zu ächten, brauche es „flächendeckende und auf unterschiedliche Zielgruppen zugeschnittene Informationskampagnen“ – zum Beispiel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

dpa/aha/may

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