Behindertenbeauftragter: Frauen in Wohneinrichtungen besser schützen

Berlin/Mainz – Behinderte Frauen in Wohneinrichtungen sind nach Expertenansicht nicht ausreichend gegen Gewalt geschützt. In den meisten Bundesländern gebe es keine Pflicht, Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen einzusetzen, kritisierte der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, im Interview mit dem SWR.
„Die Länder sind gut beraten, in ihren Heimgesetzen oder Verordnungen Normen aufzunehmen, die Heimbetreiber verpflichten, Frauenbeauftragte beispielsweise in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe einzusetzen“, so Dusel.
Frauen mit Behinderung sollten „aus dem Peer-Bereich, also von Frauen mit Behinderung, beraten und unterstützt werden“, betonte er. Sie könnten Ansprechpartnerinnen sein, wenn Gewalt passiert sei – aber auch eine wichtige Rolle in der Prävention spielen.
Einer Umfrage unter den zuständigen Ministerien zufolge schreiben nur drei Länder – Rheinland-Pfalz, Thüringen und Bremen – Frauenbeauftragte in Wohneinrichtungen gesetzlich vor. Die übrigen Länder setzen demnach vor allem auf allgemeine Gewaltschutzkonzepte, Heimräte oder Bewohnervertretungen.
Laut einer Studie im Auftrag des Bundessozialministeriums (BMAS) aus dem Jahr 2024 berichten 66 Prozent der Frauen mit Behinderung von psychischer Gewalt, 50 Prozent von körperlicher Gewalt und 22 Prozent von sexueller Gewalt. Jede fünfte sexuell motivierte Gewalttat soll sich demnach in einer Wohneinrichtung ereignet haben. Das Institut für empirische Soziologie der Universität Erlangen hatte für die Studie 385 Frauen mit Behinderung in stationären Wohneinrichtungen befragt.
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