Politik

Sachverständige uneins über den Entwurf für Behindertengleichstellungsgesetz

  • Dienstag, 23. Juni 2026
/Screenshot DÄ
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Berlin – Die geplante Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) stößt bei Sachverständigen auf ein geteiltes Echo. Das zeigt eine Anhörung vor dem Ausschuss für Arbeit und Soziales im Bundestag.

Während Behindertenverbände und Menschenrechtsexperten den Entwurf der Bundesregierung für unzureichend erklärten und weitergehende Verpflichtungen zur Barrierefreiheit forderten, warnten Wirtschaftsvertreter vor zusätzlichen Kosten, Rechtsunsicherheit und Bürokratie. Einigkeit bestand darüber, dass die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ausgebaut werden sollte.

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen verbessern. So sollen unter anderem Barrieren in Bundesgebäuden bis 2035 abgebaut werden.

Aus Sicht des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) bleibt der Entwurf deutlich hinter den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention zurück. „Der bislang vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung vermag sein zentrales Ziel, den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung spürbar und nachhaltig zu verbessern …’, nicht zu erreichen“, heißt es in der Stellungnahme des Verbandes.

So werde das neu eingeführte Benachteiligungsverbot gegenüber Unternehmen durch verschiedene Stellschrauben so massiv eingeschränkt, „dass im Alltag faktisch für Menschen mit Behinderungen kaum mit Verbesserungen zu rechnen ist“, so der DBSV. So sieht es auch das Deutsche Institut für Menschenrechte und fordert unter anderem stärkere Rechtsschutzmöglichkeiten.

Demgegenüber bewerten die Wirtschaftsverbände den Regierungsentwurf deutlich positiver. Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht den Entwurf grundsätzlich als ausgewogenen Ansatz. Zugleich warnt der Verband vor erheblichen wirtschaftlichen Folgen.

Die im Gesetzentwurf angesetzten Kosten von 1,35 Millionen Euro jährlich für die gesamte Wirtschaft seien unrealistisch niedrig kalkuliert, so der HDE. Der Verband fordert, die im Entwurf angelegte Balance zwischen Teilhabeinteressen und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit nicht zulasten der Unternehmen zu verschieben.

Ähnlich argumentierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Gerade kleine und mittlere Unternehmen könnten durch die vorgesehenen Regelungen stark belastet werden, warnte er.

Der Einzelsachverständige Sascha Göttert plädierte dafür, Barrierefreiheit stärker als gesellschaftliche Chance zu begreifen. Solange es für zentrale Bereiche des täglichen Lebens keine verbindlichen Anforderungen gebe, werde es keine tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen geben, erklärte er bei der Anhörung.

Laut dem DBSV leben in Deutschland rund 13 Millionen Menschen mit Behinderung. Die Zahl wird laut dem Verband aufgrund der älter werdenden Gesellschaft steigen.

hil

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