Politik

Bei Missbrauchsverdacht: Althusmann will Schweigepflicht in Niedersachsen lockern

  • Dienstag, 3. August 2021
/dpa | Sina Schuldt
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Hannover – Niedersachsens CDU-Landeschef Bernd Althusmann hat vorgeschlagen, die Schweigepflicht von Ärzten zu lockern, wenn sie bei Kindern und Jugendlichen auf einen Missbrauchsverdacht stoßen.

„Wir sollten die Auflagen im Bereich ärztliche Schweigepflicht um begründete Ausnahmen bei Verdacht auf Kindesmissbrauch erweitern“, sagte Althusmann. Dazu brauche es in Niedersachsen eine Änderung im Heilberufsgesetz.

Eine Aufweichung ist aus Sicht des CDU-Landeschefs wichtig, damit sich Ärzte untereinander austau­schen können. Damit sollen unter anderem Fälle von „Ärzte-Hopping“ vermieden werden, bei dem ein­zelne Erziehungsberechtigte das Nachvollziehen von Verdachtsfällen erschweren wollen, indem sie stän­dig den Arzt wechseln. Für eine solche Änderung habe der Bund im Juni mit dem Kinder- und Jugend­stärkungsgesetz die Grundlage geschaffen.

Bislang ist es Ärzten bei einem Verdacht auf Kindesmissbrauch nach Angaben von Kinderschutzorga­ni­sationen erlaubt, anonymisiert eine Fachkraft aus dem eigenen Versorgungsbereich anzusprechen oder eine ausgebildete beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos zu kontaktieren. Auch das Jugendamt kann – unter bestimmten Umständen auch ohne Einverständnis der Erziehungsberech­tigten – kontaktiert werden.

Kinderschutzorganisationen weisen darauf hin, dass ein funktionierendes Hilfesystem auf einem Vertrau­ensverhältnis zwischen Fachkräften und Betroffenen basiere und bei einer Lockerung der Schweige­pflicht unter Umständen die Gefahr bestehe, dass sich manche Betroffenen nicht mehr trauten, Hilfe zu suchen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stellten die Jugendämter im Coronajahr 2020 bei rund 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest – neun Prozent mehr als ein Jahr zuvor und ein neuer Höchststand.

dpa

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