Bei Missbrauchsverdacht: Althusmann will Schweigepflicht in Niedersachsen lockern

Hannover – Niedersachsens CDU-Landeschef Bernd Althusmann hat vorgeschlagen, die Schweigepflicht von Ärzten zu lockern, wenn sie bei Kindern und Jugendlichen auf einen Missbrauchsverdacht stoßen.
„Wir sollten die Auflagen im Bereich ärztliche Schweigepflicht um begründete Ausnahmen bei Verdacht auf Kindesmissbrauch erweitern“, sagte Althusmann. Dazu brauche es in Niedersachsen eine Änderung im Heilberufsgesetz.
Eine Aufweichung ist aus Sicht des CDU-Landeschefs wichtig, damit sich Ärzte untereinander austauschen können. Damit sollen unter anderem Fälle von „Ärzte-Hopping“ vermieden werden, bei dem einzelne Erziehungsberechtigte das Nachvollziehen von Verdachtsfällen erschweren wollen, indem sie ständig den Arzt wechseln. Für eine solche Änderung habe der Bund im Juni mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz die Grundlage geschaffen.
Bislang ist es Ärzten bei einem Verdacht auf Kindesmissbrauch nach Angaben von Kinderschutzorganisationen erlaubt, anonymisiert eine Fachkraft aus dem eigenen Versorgungsbereich anzusprechen oder eine ausgebildete beratende Person zur Einschätzung des Gefährdungsrisikos zu kontaktieren. Auch das Jugendamt kann – unter bestimmten Umständen auch ohne Einverständnis der Erziehungsberechtigten – kontaktiert werden.
Kinderschutzorganisationen weisen darauf hin, dass ein funktionierendes Hilfesystem auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Fachkräften und Betroffenen basiere und bei einer Lockerung der Schweigepflicht unter Umständen die Gefahr bestehe, dass sich manche Betroffenen nicht mehr trauten, Hilfe zu suchen.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts stellten die Jugendämter im Coronajahr 2020 bei rund 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung fest – neun Prozent mehr als ein Jahr zuvor und ein neuer Höchststand.
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