Politik

Beiträge zur Pflegeversicherung sollen zum Januar angehoben werden

  • Montag, 4. November 2024
/Rattana.R, stock.adobe.com
/Rattana.R, stock.adobe.com

Berlin – Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollen ab dem 1. Januar 2025 um 0,15 Prozent­punkte auf 3,55 Prozent steigen. Kinderlose zahlen dann 4,15 Prozent. Das erfuhr das Deutsche Ärzteblatt heute aus gut informierten Kreisen. Der Fachnews­letter Table.Briefings zitiert aus einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Ampelfrak­tionen.

Die Anhebung sei notwendig, „um die bereits gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversiche­rung ab dem Jahr 2025 weiterhin in der bisherigen Form finanzieren zu können“, heißt es darin.

Außerdem planen die Ampelfraktionen neue Vorgaben für stationäre Pflegeeinrichtungen. Diese sollen die Hilfszahlungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise künftig nur noch erhalten, wenn sie diese durch Rechnungen belegen. Bislang wurden die gezahlten Gelder nur um 20 Prozent gekürzt, wenn keine Belege eingereicht wurden.

Dies hat jedoch offenbar zu Betrug geführt. Einige Pflegeeinrichtungen hätten die Abschlagsvorauszahlungen „augenscheinlich deutlich zu hoch angesetzt“ und trotz der Kürzungen wegen nicht eingereichter Rechnungen „für den eigenen Betrieb ein wirtschaftlich besseres Ergebnis erreichen können“, heißt es in der Formulie­rungs­hilfe.

Die Krankenkassen hatten im Sommer erklärt, bereits 2024 drohe der Pflegeversicherung ein Defizit von 1,8 Milliarden und 2025 von 3,5 Milliarden – im schlimmsten Fall sogar von 5,8 Milliarden Euro. Notwendig werde deshalb eine Beitragserhöhung von bis zu 0,3 Prozentpunkten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Anfang Oktober erklärt, dass die Pflegeversicherung derzeit finanziell erheblich unter Druck stehe. Deswegen werde er in Kürze ein Finanzkonzept vorlegen. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes liegen Konzepte aus seinem Ministerium bereits seit einigen Wochen im Kanzleramt zur Abstimmung.

Bereits im Juli 2023 waren die Beiträge um 0,35 Prozentpunkte angehoben worden. Derzeit gilt in der Pflege­versicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen 4,0 Prozent. Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es Abschläge.

bee/kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung