Beiträge zur Pflegeversicherung sollen zum Januar angehoben werden

Berlin – Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung sollen ab dem 1. Januar 2025 um 0,15 Prozentpunkte auf 3,55 Prozent steigen. Kinderlose zahlen dann 4,15 Prozent. Das erfuhr das Deutsche Ärzteblatt heute aus gut informierten Kreisen. Der Fachnewsletter Table.Briefings zitiert aus einer Formulierungshilfe des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) für die Ampelfraktionen.
Die Anhebung sei notwendig, „um die bereits gesetzlich vorgesehenen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung ab dem Jahr 2025 weiterhin in der bisherigen Form finanzieren zu können“, heißt es darin.
Außerdem planen die Ampelfraktionen neue Vorgaben für stationäre Pflegeeinrichtungen. Diese sollen die Hilfszahlungen zum Ausgleich gestiegener Energiepreise künftig nur noch erhalten, wenn sie diese durch Rechnungen belegen. Bislang wurden die gezahlten Gelder nur um 20 Prozent gekürzt, wenn keine Belege eingereicht wurden.
Dies hat jedoch offenbar zu Betrug geführt. Einige Pflegeeinrichtungen hätten die Abschlagsvorauszahlungen „augenscheinlich deutlich zu hoch angesetzt“ und trotz der Kürzungen wegen nicht eingereichter Rechnungen „für den eigenen Betrieb ein wirtschaftlich besseres Ergebnis erreichen können“, heißt es in der Formulierungshilfe.
Die Krankenkassen hatten im Sommer erklärt, bereits 2024 drohe der Pflegeversicherung ein Defizit von 1,8 Milliarden und 2025 von 3,5 Milliarden – im schlimmsten Fall sogar von 5,8 Milliarden Euro. Notwendig werde deshalb eine Beitragserhöhung von bis zu 0,3 Prozentpunkten.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte Anfang Oktober erklärt, dass die Pflegeversicherung derzeit finanziell erheblich unter Druck stehe. Deswegen werde er in Kürze ein Finanzkonzept vorlegen. Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes liegen Konzepte aus seinem Ministerium bereits seit einigen Wochen im Kanzleramt zur Abstimmung.
Bereits im Juli 2023 waren die Beiträge um 0,35 Prozentpunkte angehoben worden. Derzeit gilt in der Pflegeversicherung ein allgemeiner Beitragssatz von 3,4 Prozent. Kinderlose zahlen 4,0 Prozent. Für Familien mit mehr als einem Kind unter 25 Jahren gibt es Abschläge.
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