Politik

Brandenburgs Gesundheits­ministerin will „stambulante“ Versorgung planen

  • Donnerstag, 16. Januar 2025
/tomhanisch, stock.adobe.com
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Potsdam – In Brandenburg sollen die ambulante und die stationäre Versorgung künftig viel enger kooperieren. Gesundheitsministerin Britta Müller (parteilos) spricht dabei von einer „stambulanten“ Versorgung und will in ihrem Bundesland künftig eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung initiieren.

„Die Zukunft wird die ,stambulante' Versorgung sein, also ein Mix aus ambulanten und stationären Leistungen an einem Ort“, heißt es aus dem brandenburgischen Gesundheitsministerium.

Die aktuell zweigeteilte Bedarfsplanung – im stationären Bereich durch die Länder und im ambulanten Bereich durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) – sei zu überwinden, erklärte Michael Zaske, Abteilungsleiter für Gesundheit im brandenburgischen Gesundheitsministerium gestern Abend auf dem Neujahrsempfang des Ver­eins Gesundheitsstadt Berlin.

Es gebe eine wachsende Zahl an Bundesländern, die eine gemeinsame Planung unterstützen würden, so Zaske. Hier müsse sich der Bund bewegen. Weil dies aber noch nicht abzusehen sei, prüfe Brandenburg derzeit recht­liche Möglichkeiten, diese sektorenübergreifende Planung selbst durchzuführen.

Das gemeinsame Landesgremium in Brandenburg habe Ende 2024 dafür plädiert, mit dem Einstieg in eine sektorenübergreifende Versorgungsplanung zu beginnen, ergänzte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Potsdam auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.

In dem Gremium sind unter anderem Vertreter des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), der Landes­verbände der Krankenkassen sowie der Ersatzkassen und der Landeskrankenhausgesellschaft beteiligt.

„Das Gremium fordert vom Bund gesetzliche Regelungen, um die ambulante und stationäre Versorgung besser zu verzahnen“, erklärte der Sprecher weiter. Es wurde die Notwendigkeit betont, dass ein „Instrumentenkasten für die regionale, vernetzte, sektorenübergreifende Versorgung“ geschaffen werden müsse. Gleichzeitig soll ein Ar­beitsausschuss Empfehlungen für einen Einstieg in eine strukturierte sektorenübergreifende und regionale Versorgungsplanung auf Landesebene erarbeiten.

Länder sollen auch ambulant und KVen stationär planen dürfen

„Hierbei gilt zu überlegen, inwieweit eine weitergehende Einbindung des Landes in die ambulante Bedarfspla­nung und der Kassenärztlichen Vereinigung in die Krankenhausplanung erfolgen könnte“, sagte der Sprecher des Gesundheitsministeriums. In Kürze soll eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der KV, Kassen, kommunalen Spit­zen und Landeskrankenhausgesellschaft eingesetzt werden, um entsprechende rechtliche Wege aufzuzeigen.

Oberstes Ziel der neuen brandenburgischen Landesregierung sei eine vollwertige, medizinische Versorgung vor Ort. Dabei dürfe nicht mehr nur an Krankenhäuser gedacht werden, sondern vorrangig an regionale Gesundheits­versorger, heißt es weiter.

„Alle Krankenhausstandorte in Brandenburg sollen als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten und damit die wohnortnahe Gesundheitsversorgung insgesamt gesichert werden“, erklärte das Ministerium im Hin­blick auf die Krankenhausreform, die Ende 2024 beschlossen worden ist.

Denn die Reform zwinge Brandenburg dazu, stationäre Strukturen zu überdenken. „Umstrukturierungen im Zuge der Krankenhausreform werden zum Ausbau der ambulanten Versorgung beitragen.“ Brandenburg unterstützt da­bei auch die Entwicklung von Praxen zu Primärversorgungszentren – auch wenn das Land hier keine Planungs­ho­heit habe.

Von einer solchen sektorenübergreifenden Planung erhofft sich das Ministerium eine verbesserte Patienten­versorgung, erhöhte Effizienz sowie bessere Koordination und Patientensicherheit. Es brauche eine stärkere, patientenzentrierte Versorgung.

Abstimmungen erfolgen zudem mit dem Land Berlin, insbesondere zu den methodischen Fragestellungen der Krankenhausplanung, den Planungsgrundsätzen und gemeinsamen Versorgungszielen. Zuletzt tauschten sich die beiden Krankenhausplanungsbehörden Ende November 2024 entsprechend aus.

In diesem Jahr soll dem Ministeriumssprecher zufolge wieder der Gemeinsame Regionalausschuss, der unter anderem auch die Landeskrankenhausgesellschaften, Krankenkassen und kommunale Spitzenverbände mit einbezieht, stattfinden.

cmk

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