Bremen für Abschaffung der Fallpauschalen in der Pädiatrie

Bremen – Das Bundesland Bremen tritt für die bundesweite Abschaffung der diagnosebezogenen Fallpauschschalen (DRG) in der Kinder- und Jugendmedizin sowie in der Kinderchirurgie ein.
Es schließt sich einer entsprechenden Bundesratsinitiative der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt an, wie der Senat am Dienstag in der Hansestadt mitteilte.
„Ähnlich wie im Bereich der Psychiatrie sollte es eine differenzierte Vergütungsform geben, die den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerecht wird“, sagte Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke).
Das System der Fallpauschalen sei besonders in diesen Bereichen aufgrund hoher Qualitäts- und Personalbedarfe ungeeignet, hieß es zur Begründung.
Die voll- und teilstationäre Versorgung von Kindern erfordere überdurchschnittlich viele Ressourcen. Die Kinderheilkunde sei zudem durch ein großes wie spezialisiertes Leistungsspektrum gekennzeichnet. Das werde durch das Fallpauschalen-System nicht abgedeckt.
Die Bundesregierung plant derzeit keine Herausnahme der Pädiatrie aus dem System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG). Das ging kürzlich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag hervor.
Offen zeigte sich die Regierung allerdings für eine „Stärkung pauschaler Vergütungselemente durch gezielte Berücksichtigung der Besonderheiten in der Versorgungslandschaft“, auf die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hingewiesen hat. Dies sei ein interessanter Ansatz, schreibt die Bundesregierung.
Im Entwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes hat das Bundesgesundheitsministeriums bereits die Regelung aufgenommen, nach der auch Kinderkrankenhäuser einen Sicherstellungszuschlag in Höhe von 400.000 Euro erhalten können. Dies ist bislang nicht möglich.
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