Bürgergeld: Milliardenausgaben der Krankenkassen weiter nicht abgedeckt

Berlin – Die Gesundheitsausgaben für Menschen mit Bürgergeldbezug liegen weiter deutlich über dem Betrag, der aus Steuergeldern in das System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) überwiesen wird. Insgesamt 9,2 Milliarden Euro pro Jahr fehlen dadurch der GKV, rechnet eine aktuelle Studie des IGES-Institutes im Aufragt des GKV-Spitzenverbandes vor.
Das Institut hatte bereits 2016 im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ein ähnlich hohes Defizit errechnet. Die Ampelkoalition, aber auch die Große Koalition in der Legislaturperiode davor, hatten sich jeweils in die Koalitionsverträge eine Lösung für diese Unterdeckung der Beiträge des Staates für die Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld ausgesprochen.
„Der Bund spart zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärte Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes vor Journalisten in Berlin. „Durch die systematische Unterfinanzierung gehen der gesetzlichen Krankenversicherung jedes Jahr Millionenbeträge verloren. Diese jährliche Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden dürfte in den Jahren 2023 und 2024 aufgrund der steigenden Zahl der Leistungsbeziehenden sogar noch höher liegen."
Nach Berechnungen des IGES-Institutes lag im Jahr 2016 die Beitragspauschale für jeden damaligen Arbeitslosgengeld II-Empfänger (Harz IV) bei 90,36 Euro. Im Jahr 2022 war dies bereits 108,48 Euro, die aus Steuergeldern in die GKV gezahlt wurden. Eine kostendeckende Pauschale hätte 2016 bei 275,31 Euro pro Monat und 2022 bei 311,45 Euro pro Monat gelegen. Somit gab es 2016 eine Deckungsquote von 38 Prozent, die 2022 bei 39 Prozent liegt.
Zwar stiegen die Gesundheitskosten, da aber seit 2016 die Zahl der Empfänger von Harz IV, inzwischen Bürgergeld, gesunken ist, ist auch die fehlende Summe in der GKV von 9,5 Milliarden (2016) auf 9,2 Milliarden (2022) leicht zurückgegangen.
Der GKV-Spitzenverband fordert von der Bundespolitik, sich bei dem Thema an den Koalitionsvertrag zu halten. „Mit einer ausreichenden Finanzierung der von den gesetzlichen Krankenkassen zu gewährenden gesundheitlichen Versorgung der Bürgergeldbeziehenden hätten wir zu Jahresbeginn über Beitragssatzsenkungen sprechen können, statt Beitragssatzerhöhungen umsetzen zu müssen", so Pfeiffer.
Die neun Milliarden Euro entsprächen etwa 0,5 Beitragspunkte, erklärte der GKV-Spitzenverband. Pfeiffer merkte an, dass es in anderen Hilfssystemen außerhalb des Bürgergeldes auch anders funktioniere: So übernähmen die Kommunen bei Beziehern von Sozialhilfe die vollständige Kostenerstattung. Für privat-versicherte Bürgergeldempfänger werden vom Steuerzahlen die Prämien bis zu 421,77 Euro übernommen.
„Daher muss es zu einer fairen Finanzierung durch kostendeckende Monatspauschalen auch in der GKV für Bürgergeldbeziehende vom Bund kommen“, forderte Pfeiffer weiter.
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