Bundesministerium für Gesundheit sieht keine Konkurrenz bei Klinikatlas

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) fürchtet keine Konkurrenz bei seinem geplanten Klinikatlas. Je mehr Transparenz es gebe, desto besser sei dies für die Patienten, hieß es heute aus dem Ministerium.
Das Verzeichnis, das in einer ersten Fassung Mitte Mai vorgestellt werden soll, mache anders als andere Übersichten auch die Komplikationsrate öffentlich und vergleiche eine Klinik mit umliegenden Krankenhäusern.
Diese Daten hätten andere Anbieter von Klinikübersichten nicht, sondern würden derzeit vom Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zusammen gestellt, hieß es dazu weiter aus dem Ministerium. Später soll auch die Zahl der Fachärztinnen und Fachärzte in den Stationen hinzukommen. Das solle keine Empfehlung für den Patienten sein, sondern „eine vergleichende Bewertung“.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte in der zu Beginn der Woche einen Transparenzatlas auf Basis des bestehenden Krankenhausverzeichnisses vorgestellt. Darin würden die Informationen bewusst nicht gewertet, sondern „objektiv dargestellt“, erklärte die Krankenhausgesellschaft.
Aus Sicht der DKG ist der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) geplante Bundesatlas eine unnötige Doppelstruktur. Aus dem Ministerium hieß es, die Übersicht von der DKG „ist gut“ und sei durch die Überarbeitung „etwas besser“ geworden. Auch die Deutsche Krebsgesellschaft habe eine gute Übersicht bei der Bewertung von Kliniken, hieß es weiter.
Das neue Transparenzregister ist Teil der Krankenhausreformen, die Lauterbach vorantreibt. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) durchläuft derzeit noch das Abstimmungsverfahren, die Verbände können Stellung bis Ende April nehmen. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf heute im Kabinett beschlossen werden, neuer Termin ist am 8. Mai.
Die Kritik der Länder an dem Gesetz, die diese vergangene Woche nach einem Gespräch mit dem Ministerium vorgetragen hatten, sei nicht neu. Letztlich werde es auch aus Gründen der nötigen Finanzierung der Kliniken eine Reform geben müssen, hieß es aus dem Ministerium. Diese könne nicht länger warten.
Beim ebenfalls im Abstimmungsverfahren befindlichen Gesetz zur Stärkung der ambulanten Versorgung sind zahlreiche Aspekte, darunter die umstrittenen Gesundheitskioske, aus dem aktuellen Entwurf herausgenommen worden.
Diese Aspekte sollen, so heißt es aus dem Ministerium, aber im parlamentarischen Verfahren wieder offen diskutiert werden. Daher seien auch die Kioske als niedrigschwellige Anlaufstellen für Bürger nicht vom Tisch. In der sogenannten Ressortabstimmung innerhalb der Regierung hätte das Gesetz nun 1,5 Jahre gelegen, nun müsse es schneller voran gehen, hieß es weiter.
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