Politik

Bundesrat: Brandenburg erhält Mehrheit für Rettungsdienstreform

  • Freitag, 17. Oktober 2025
/Wellnhofer Designs, stock.adobe.com
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Berlin/Potsdam – Rettungswagen sollten Patienten künftig auch in ambulante Versorgungsstrukturen – also zum Beispiel zu einer Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung – transportieren dürfen. Die medizinische Behandlung durch den Rettungsdienst vor Ort sollte künftig abgerechnet werden können. Ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung muss auf Bundesebene zügig verabschiedet werden, um eine effizientere Patientensteuerung in der Akut- und Notfallversorgung zu gewährleisten.

Das sind die Kernpunkte eines Entschließungsantrags zur Reform der Notfallversorgung, den der Bundesrat heute auf Antrag von Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller (BSW) beschlossen hat. Es ist ein gemeinsamer Appell der Länder an die Bundesregierung, schnell eine Reform der Notfallversorgung vorzulegen – und dort den Rettungsdienst mitzudenken.

Hintergrund ist der Brandenburger Streit um die Finanzierung des Rettungsdienstes, der im Frühjahr eskaliert war. Vor allem die sogenannten „Fehlfahrten“ sorgten damals für Aufregung: Einsätze, bei denen zwar ein Rettungswagen losfuhr, bei denen aber niemand ins Krankenhaus transportiert wurde. Die Kassen weigerten sich, sie zu finanzieren.

Und der Landkreis Märkisch-Oderland verschickte sogar Gebührenbescheide an Menschen, die den Rettungswagen riefen. Schließlich kam es zu einem „Runden Tisch“ unter Leitung Müllers, bei dem man sich auf einen Kompromiss einigte. Vorerst sollten die Kassen auch die Fehlfahrten wieder übernehmen.

„Jetzt ist die Zeit, die Notfallversorgung zukunftsfest zu machen – mit klaren Regeln, starker Vernetzung und einer echten Finanzierungsperspektive für die Rettungsdienste“, sagte Müller heute. „Unser Ziel ist eine bessere Patientensteuerung und eine zuverlässige Versorgung für alle.“

Denn wenn die Rettungswagen auch Bereitschaftspraxen anfahren könnten, müssen minder schwere Fälle nicht in die Notaufnahme eines Krankenhauses gebracht werden. Rettungsdiensteinsätze, bei denen kein Patiententransport in ein Krankenhaus stattfindet, müssten auch anerkannt und finanziert werden. Wenn Patienten medizinisch direkt am Einsatzort oder in einer nahen Arztpraxis behandelt werden könnten, müsse sichergestellt sein, dass die Kosten dafür auch von den Kassen übernommen werden.

In vielen Fällen könnten Betroffene vor Ort versorgt werden. „Und das ist nicht nur im Interesse der Patienten, sondern spart der Solidargemeinschaft sogar viel Geld und entlastet unsere Krankenhäuser“, so Müller. „Die zügige Verabschiedung der Notfallreform ist ein erster Schritt, um die engere Vernetzung der Akteure in der Akut- und Notfallversorgung voranzubringen.“

Die Bundesregierung arbeitet derzeit bereits an einer Reform für eine Notfallversorgung. Auch dem Bundestag dauert das Ganze aber zu lange. Erst gestern hatten die Grünen dort einen eigenen Entwurf vorgelegt. Union und SPD versprachen im Parlament, die Pläne noch in diesem Jahr vorzulegen.

benl

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