Bundesrat fordert schnelle Unterstützung für Gesundheitseinrichtungen

Berlin – Der Bundesrat hat heute den von mehreren Bundesländern eingebrachten Antrag für Soforthilfen im Gesundheitsbereich angesichts der Energiekrise beschlossen.
Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristige die Liquidität der Krankenhäuser, der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie von medizinischen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen sowie Arztpraxen wegen außerordentlicher Steigerungen bei Energie- und Sachkosten zu sichern.
Ziel müsse es laut Bundesrat sein, die aktuell extrem steigenden Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser und Tageskliniken zeitnah gegenzufinanzieren – etwa durch unterjährige Zuschlagszahlungen.
Auch für den Bereich der Reha- und Vorsorgeeinrichtungen sowie für medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen, seien ebenfalls Regelungen zu treffen, um nicht refinanzierte Kostensteigerungen zu kompensieren.
Damit die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stabil bleiben, müsse die Bundesregierung die zusätzlichen Kosten über einen Zuschuss aus Steuermitteln decken.
Für Pflegeeinrichtungen fordert der Bundesrat einen Mechanismus, der die außerordentlichen Kostensteigerungen kurzfristig auffängt, ohne dass die Kosten den Pflegebedürftigen zur Last fallen. Er weist auf die erwarteten Preissteigerungen im Jahr 2023 hin – auch diese seien zu finanzieren.
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit dem Appell des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
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