Bundesrat setzt sich für Erhöhung des Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung ein

Berlin – Für eine Erhöhung des Bundeszuschusses zur Sozialen Pflegeversicherung hat sich heute der Bundesrat ausgesprochen. In der Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes plädiert die Länderkammer dafür, dass der Bund jährlich pauschal 4,5 Milliarden Euro zu den Aufwendungen der Pflegeversicherung beitragen soll.
Der aktuelle Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes für den Bundeshaushalt 2024 sieht vor, den Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe von einer Milliarde Euro bis 2027 auslaufen zu lassen. Auch wenn das grundsätzliche Anliegen von Einsparungen im Bundeshaushalt nachvollziehbar sei, so dürfe dies nicht zu Lasten der vulnerablen Gruppe der Menschen mit Pflegebedarf gehen, warnte nun der Bundesrat. Diese seien durch die Kostenentwicklungen ohnehin überproportional belastet.
Die durch die wirtschaftlichen Folgen der Coronapandemie und des Angriffskriegs auf die Ukraine schwierige finanzielle Situation der Pflegeversicherung würde durch die Auswirkungen der beabsichtigen Regelung – auch vor dem Hintergrund der zu erwartenden Kostenauswirkungen des demografischen Wandels – noch weiter destabilisiert, so die Länder.
Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer, begrüßte die Positionierung der Länder. „Der Beschluss des Bundesrates ist ein wichtiges Signal, denn wir brauchen eine solidarisch und verlässlich finanzierte Pflegeversicherung.“
Das strukturelle Defizit der Pflegeversicherung werde „ganz wesentlich“ durch die versicherungsfremden Leistungen verursacht – die der Bund ausgleichen müsse, so Hoyer.
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