Bundesregierung will epidemische Lage bis Ende November verlängern

Berlin – Die Bundesregierung will die epidemische Lage von nationaler Tragweite aufgrund der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 um weitere drei Monate verlängern. Die damit verbundenen Regelungen wären sonst Mitte September ausgelaufen. Nun sollen sie bis Ende November fortgeführt werden.
Das soll der Bundestag bei einer Sondersitzung am Mittwoch, den 25. August, beschließen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage hat die Bundesregierung den Abgeordneten zugeleitet, sie liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, seitdem wurde sie drei Mal verlängert. Die Voraussetzungen dafür werden im Infektionsschutzgesetz definiert. Die Bundesregierung ebenso wie die Bundesländer, gehen davon aus, dass die Voraussetzungen für eine epidemische Lage weiter vorhanden sind.
„Die am 25. März 2020 angenommene Gefahr für die öffentliche Gesundheit hat sich bestätigt und besteht aufgrund der europa- und weltweit andauernden Pandemie durch das Coronavirus SARS-CoV-2 weiter fort“, heißt es in der Begründung.
Ebenso steigen die Fallzahlen in allen Bundesländern wieder an. Zwar gebe es einen Impffortschritt, aber durch die bisherige Impfquote könne es weiter zu einer Überlastung des Gesundheitswesens kommen.
Zu den Regelungen, die mit der Feststellung der epidemischen Lage erlassen werden können, gehören die Coronavirus-Testverordnung, die Impfverordnung sowie die Einreiseverordnung, die jeweils das Bundesgesundheitsministerium festlegt.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: