Bundestag stimmt für Kompetenzausweitung von Notfallsanitätern

Berlin – Der Bundestag hat sich dafür entschieden, Notfallsanitätern in ihrer alltäglichen Arbeit mehr Kompetenzen zuzusprechen. Das beschlossen die Parlamentarier mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Linke und Grünen heute in Berlin. Sie folgten damit einem Antrag, den Union und SPD gestern im Gesundheitsausschuss angenommen hatten. Die Reform soll Notfallsanitätern ihre tägliche Arbeit erleichtern und ihnen Rechtssicherheit bringen.
Vorgesehen ist demnach, dass Notfallsanitäter bis zum Eintreffen eines Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung „heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundlicher Maßnahmen invasiver Art“, eigenverantwortlich durchführen dürfen, wenn sie diese in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und darüber hinaus die Maßnahmen erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von Patienten abzuwenden.
„Damit geben wir ganz klar das Signal: Wir wissen um Eure Kompetenz und sichern Euch in diesem Rahmen ab“, sagte Emmi Zeulner (CSU) als zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Gute Politik sei für sie, gesetzliche Grundlage zu schaffen, die in der Praxis wirklich zu einer spürbaren Erleichterung führten.
Im Gesundheitsausschuss hatten Union und SPD die ursprünglichen Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) nochmals verändert. Das Ministerium hatte bis zuletzt geplant, für notfallmedizinische Zustandsbilder und -situationen Muster für standardmäßige Vorgaben zu entwickeln und diese „bis spätestens zum 31. Dezember 2021“ im Bundesanzeiger bekannt zu machen. Diese Einschränkung wurde aus dem Antrag gestrichen.
Dem „Meilenstein“ für die Notfallsanitäter, so Zeulner im Bundestag, ist ein jahrelanger Streit vorausgegangen, wie man die Rechtsunsicherheit bei der täglichen Arbeit der Notfallsanitäter lösen kann. Denn nach der aktuellen Gesetzeslage befinden sich Notfallsanitär bis zum Eintreffen des Notarztes in der Zwickmühle.
Bisher gilt, dass Notfallsanitäter gegen den Heilkundevorbehalt verstoßen, wenn sie ohne ärztliche Anweisung heilkundliche Maßnahmen invasiver Art vornehmen. Im schlimmsten Fall können sie dafür strafrechtlich wegen Körperverletzung belangt werden. Umgekehrt können sie aber zugleich wegen unterlassener Hilfeleistung in Haftung genommen werden, wenn sie nichts unternehmen.
„Eine unerträgliche Situation, die wir den Notfallsanitätern hier in der Praxis zumuten. Denn wer möchte seine Arbeit mit diesem „Damoklesschwert“ der Strafbarkeit über sich ausüben? Mit dem neuen Gesetz lösen wir diese jahrelange Unsicherheit auf“, so Zeulner.
„Ganz maßgeblich die Bundesländer, vorneweg Rheinland-Pfalz, haben den Stein ins Rollen gebracht. Und heute ist es gelungen, den Knoten zu durchtrennen, das war schon lange überfällig“, freute sich der SPD-Gesundheitspolitiker Dirk Heidenblut.
Die neue Regelung löse den Konflikt, dem sich die Notfallsanitäter lange ausgesetzt gesehen hätten. Das sei auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patienten unerlässlich. „Für das Handeln beim Notfalleinsatz wird nun endlich Klarheit geschaffen“, sagte er.
Die neuen Regelungen sind im Gesetz zur Reform der Medizinischen Assistenzberufe (MTA-Reformgesetz) enthalten. Der Bundesrat muss dem Gesetz, mit dem die Große Koalition die vier medizinischen Assistenzberufe (Laboranalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) modernisieren will, noch zustimmen. Ein Aspekt ist auch, das Schulgeld für die Auszubildenden abzuschaffen und zugleich eine obligatorische Ausbildungsvergütung einzuführen.
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