Politik

Bundestags­vizepräsidentin regt Verschiebung der Abstimmung zur Suizidhilfe an

  • Donnerstag, 29. Juni 2023
Yvonne Magwas (CDU), Bundestagsvizepräsidentin/picture alliance, Jörg Carstensen
Yvonne Magwas (CDU), Bundestagsvizepräsidentin/picture alliance, Jörg Carstensen

Berlin – Bundestagsvizepräsidentin Yvonne Magwas (CDU) hat deutliche Kritik am Zeitplan für die Bundes­tags­entscheidung zum assistierten Suizid geübt. Die überarbeiteten Gesetzentwürfe lägen gerade einmal zwei Wochen vor, sagte sie heute in Berlin.

„Eine solche, sehr emotionale und hoch sensible Gewissensentscheidung mal eben zwischen Heizungsgesetz, Inflation und Ukrainekrieg treffen zu müssen, wird der Komplexität des Themas nicht gerecht“, so Magwas.

Zuvor hatten bereits die Bundesärztekammer (BÄK) und Spitzenvertreter ärztlicher Fachgesellschaften eine Verschiebung der Bundestagsentscheidung gefordert. BÄK-Präsident Klaus Reinhardt beklagte „Hektik, Eile und Oberflächlichkeit“ bei der Befassung. Laut Tagesordnung ist die Abstimmung für kommenden Donnerstag (6. Juli) geplant.

„Die Sommerpause würde helfen, diese schwierigen Fragen angemessen zu durchdenken“, sagte Magwas. Da­bei forderte sie auch das Leid der Angehörigen von Suizidwilligen stärker zu berücksichtigen. „Verstärkte Sui­zidpräventionsbemühungen helfen daher nicht nur den Suizidwilligen, die sich dann doch für das Weiterleben entscheiden, sie helfen auch den Angehörigen.“

Magwas verwies auf eine Petition mit mehr als 30.000 Unterzeichnern, die ein Gesetz zur Suizidprävention fordern. Sie schließe sich den Forderungen an.

Die Petenten verlangen darin ein Präventionsgesetz, eine deutschlandweite einheitliche Telefonnummer für Menschen in suizidalen Krisen und eine bundesweiten Koordinationsstelle der Suizidprävention für Betroffe­ne, Angehörige und Hinterbliebene.

Die Initiatorin der Petition, Ute Lewitzka, betonte, dass der Staat die Aufgabe habe, gerade gefährdete und verletzliche Menschen besser zu schützen, indem er ihnen eine gerechte und den heutigen Möglichkeiten entsprechende Versorgung gewährleiste. Dazu gehörten auch der „Auf- und Ausbau sowie die auskömmliche Förderung und Vernetzung suizidpräventiver Angebote“.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung