Coronaimpfvergütung: Verhandlungen in Mecklenburg-Vorpommern vertagt

Schwerin – Die zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) laufenden Verhandlungen zur Einführung der Coronaschutzimpfung in die Regelversorgung sind vertagt worden. Das teilte die KVMV heute mit.
Auch wenn sich die Verhandlungspartner in den vergangenen Wochen in ihren Positionen hätten annähern können, beständen jedoch noch einige Differenzen, hieß es. Als neuer Gesprächstermin wurde der 14. April 2023 vereinbart.
„Das bedeutet für die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, dass sie bis zu einer endgültigen Regelung bei der Coronaschutzimpfung ab dem 8. April 2023 eine private Rechnung von der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt erhalten“, erläuterte die KV heute. Diese Rechnung müssen die Krankenversicherten bei ihrer Krankenkasse einreichen, die entweder die Rechnung direkt begleicht oder den verauslagten Betrag erstatten müsse.
Das Schweriner Gesundheitsministerium teilte mit, dass mit der Übernahme in die Regelversorgung grundsätzlich weiterhin allen versicherten Menschen ein Coronaimpfangebot ermöglicht werden soll, um die Immunität in der Bevölkerung hoch zu halten. Allerdings orientiere sich der Anspruch vorzugsweise auf Patientengruppen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko.
Der vorherige, deutlich umfangreichere Anspruch werde somit auf einen perspektivisch kleineren Kreis reduziert. Vor allem gefährdeten Menschen etwa mit einem geschwächten Immunschutz solle die kostenfreie Impfung ermöglicht werden. Die Regelung sei allerdings Sache des Bundes und noch nicht vollends geklärt.
In Bayern waren die Gespräche bereits für gescheitert erklärt worden. In den meisten anderen Bundesländern laufen in diesen Tagen die letzten Versuche, noch eine Einigung über die Vergütung zu erzielen.
Noch ist die Vergütung der Verimpfung von Coronaimpfstoffen durch die Coronavirus-Impfverordnung geregelt. Demnach erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer, die gegen COVID-19 impfen dürfen, pro Impfung 28 Euro. An Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gibt es 36 Euro.
Doch diese Vergütung läuft mit der Verordnung nur noch befristet bis zum 7. April. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandelten mit den Krankenkassen in den vergangenen Wochen über die Fortführung der Honorarsätze der Coronaimpfungen. Bisher gibt es in keinem Bundesland eine Einigung.
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