Politik

Coronaimpfvergütung: Verhandlungen in Mecklen­burg-Vorpommern vertagt

  • Montag, 3. April 2023
/picture alliance, dpa, Sven Hoppe
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Schwerin – Die zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) laufenden Verhandlungen zur Einführung der Coronaschutzimpfung in die Regelversorgung sind ver­tagt worden. Das teilte die KVMV heute mit.

Auch wenn sich die Verhandlungspartner in den vergangenen Wochen in ihren Positionen hätten annähern können, beständen jedoch noch einige Differenzen, hieß es. Als neuer Gesprächstermin wurde der 14. April 2023 vereinbart.

„Das bedeutet für die Bürger in Mecklenburg-Vorpommern, dass sie bis zu einer endgültigen Regelung bei der Coronaschutzimpfung ab dem 8. April 2023 eine private Rechnung von der impfenden Ärztin oder dem impfen­den Arzt erhalten“, erläuterte die KV heute. Diese Rechnung müssen die Krankenversicherten bei ihrer Kran­kenkasse einreichen, die entweder die Rech­nung direkt begleicht oder den verauslagten Betrag erstatten müsse.

Das Schweriner Gesundheitsministerium teilte mit, dass mit der Übernahme in die Regelversorgung grundsätz­lich weiterhin allen versicherten Menschen ein Coronaimpfangebot ermöglicht werden soll, um die Immunität in der Bevölkerung hoch zu halten. Allerdings orientiere sich der Anspruch vorzugsweise auf Patientengruppen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko.

Der vorherige, deutlich umfangreichere Anspruch werde somit auf einen perspektivisch kleineren Kreis redu­ziert. Vor allem gefährdeten Menschen etwa mit einem geschwächten Immunschutz solle die kostenfreie Im­pfung ermöglicht werden. Die Regelung sei allerdings Sache des Bundes und noch nicht vollends geklärt.

In Bayern waren die Gespräche bereits für gescheitert erklärt worden. In den meisten anderen Bundesländern laufen in diesen Tagen die letzten Versuche, noch eine Einigung über die Vergütung zu erzielen.

Noch ist die Vergütung der Verimpfung von Coronaimpfstoffen durch die Coronavirus-Impfverordnung gere­gelt. Demnach erhalten Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Leistungserbringer, die gegen COVID-19 impfen dürfen, pro Impfung 28 Euro. An Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gibt es 36 Euro.

Doch diese Vergütung läuft mit der Ver­ordnung nur noch befristet bis zum 7. April. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verhandelten mit den Kran­kenkassen in den vergangenen Wochen über die Fortführung der Honorarsätze der Coronaimpfungen. Bisher gibt es in keinem Bundesland eine Einigung.

bee/may/dpa

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