Coronaimpfungen: Doch noch Honorarvereinbarungen in einigen Ländern abgeschlossen

Berlin – Kurz vor Ablauf der bundesweiten Corona-Impfverordnung kommt in einigen Regionen nun doch Bewegung in die festgefahrenen Honorarverhandlungen: So teilten heute die Kassenärztlichen Vereinigungen Bayerns und Niedersachsens mit, dass sie sich für ihre Region mit den Verbänden der Krankenkassen auf ein Coronaimpfhonorar in der Regelversorgung geeinigt haben.
Nach Ende der Corona-Impfverordnung des Bundes geht die Impfung ab dem 8. April in die Regelversorgung über. Da die Krankenkassen für die Sicherstellung von Schutzimpfungen zuständig sind, musste die Honorierung in allen 17 KV-Regionen einzeln erfolgen.
Nachdem in den vergangenen Tagen immer wieder vom Scheitern der Verhandlungen berichtet wurde, haben sich nun erste KVen doch mit den Krankenkassen auf ein Impfhonorar verständigt. Nachdem gestern bereits die KV Schleswig-Holstein Vollzug meldete, teilte nun die KV Bayerns ebenso ein positives Verhandlungsergebnis mit.
So sollen Ärztinnen und Ärzte im Freistaat 16 Euro für die Impfung bekommen. Bislang zahlte der Bund 28 Euro werktags, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen 36 Euro. Gleichzeitig steigt das Honorar in Bayern für die Grippeimpfung zunächst von acht Euro auf neun Euro und zum 1. Januar 2024 auf zehn Euro.
Eine ähnliche Regelung vermeldet auch die KV Niedersachsen: Hier erhalten Ärztinnen und Ärzte künftig 15 Euro für eine Coronaimpfung. Bei der Grippeimpfung werden 2023 9,70 Euro gezahlt und ab 2024 zehn Euro.
Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes gibt es auch eine Einigung in der KV Thüringen: Auch dort werden 15 Euro für die Coronaimpfung gezahlt und ab Anfang April 2023 zehn Euro für eine Grippeimpfung.
Ebenfalls kurz vor einem Abschluss stehen soll die KV Baden-Württemberg stehen, die bereits ein Rundschreiben an alle Ärztinnen und Ärzte im Land mit darauf hindeutenden Inhalt verschickt hat. Dieses Schreiben liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
In der KV Westfalen-Lippe sieht man „die Gespräche auf einem guten Weg und wir rechnen damit, sehr zeitnah nach Ostern ein Ergebnis verkünden zu können.“
In der KV Nordrhein soll am 19. April weiter mit den Krankenkassen verhandelt werden. In einer Mitteilung hieß es, dass daher zwischen dem 8. April und mindestens 19. April bei der Vergütung der Impfung auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gesetzt werden soll. Patienten müssten die Rechnung dann bei ihrer Krankenkasse einreichen.
„Wir hätten uns im Sinne der impfenden Praxen im Rheinland sowie unserer Patientinnen und Patienten schon vor dem 8. April eine tragfähige Einigung zur künftigen Coronaimpfvergütung gewünscht. Nun kommt nach Ostern übergangsweise leider das umständliche Kostenerstattungsverfahren zum Einsatz, was aber sicher nicht von Dauer sein kann“, erklärten Frank Bergmann und Carsten König, die Vorsitzenden der KV-Nordrhein.
Auch andere KVen verweisen weiter auf die laufenden Verhandlungen mit den Krankenkassenverbänden. Somit wird in vielen Regionen zunächst die Privatliquidation für eine Impfung nötig sein.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: